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Home » Beitragsbemessungsgrenze 2026 – so hoch ist der Rentenbeitrag
Wirtschaft

Beitragsbemessungsgrenze 2026 – so hoch ist der Rentenbeitrag

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 12, 2026
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Ab 2026

Neue Beitragsbemessungsgrenzen: Das ändert sich für Versicherte


Aktualisiert am 01.01.2026Lesedauer: 3 Min.

Rentnerin prüft ihre Unterlagen (Symbolbild): Die Beitragssätze der Sozialversicherung werden regelmäßig neu festgelegt.Vergrößern des Bildes

Rentnerin prüft ihre Unterlagen (Symbolbild): Die Beitragssätze der Sozialversicherung werden regelmäßig neu festgelegt. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Arbeitnehmer zahlen nur bis zu einem bestimmten Gehalt Beiträge in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Wo die Grenzen liegen.

Sie kennen es von Ihrer Lohnabrechnung: Monat für Monat fließt ein Teil Ihres Gehalts nicht auf Ihr Konto, sondern in die verschiedenen Sozialversicherungen, wie zum Beispiel die Renten- oder die Krankenversicherung.

Diese Beiträge werden jedoch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jedes Jahr. Wir zeigen Ihnen, wovon die Höhe der Rechengrößen abhängt, wo sie aktuell für die verschiedenen Versicherungen liegt und was es mit der Versicherungspflichtgrenze auf sich hat.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe Ihres Einkommens Sie Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung zahlen müssen. Sie entscheidet damit auch über den Höchstbeitrag zur Sozialversicherung.

Der Teil der Einnahmen, der diesen Grenzbetrag übersteigt, ist für die Berechnung der Beiträge unerheblich. Ab diesem Betrag müssen Sie also keine weiteren Sozialabgaben zahlen.

Doch Achtung: Überschreitet Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, heißt das nicht, dass Sie gar nicht mehr in Sozialversicherungen wie die Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Einzige Ausnahme bildet die Kranken- und Pflegeversicherung.

Ist Ihr Einkommen hoch genug, dürfen Sie sich aussuchen, ob Sie statt gesetzlich lieber privat versichert sein wollen. Ab wann das geht, regelt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt (mehr dazu unten).

Die Bundesregierung passt die Rechengrößen jedes Jahr in der Sozialversicherungs-Rechengrößenordnung an und orientiert sich dabei an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Steigt das durchschnittliche Einkommen, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze und umgekehrt.

Für die Beitragsbemessungsgrenze gibt es zwei unterschiedliche Werte: einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie hoch ist die Grenze bei der Rentenversicherung?

Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:

  • 2026: 8.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr)
  • 2025: 8.050 Euro/Monat (96.600 Euro/Jahr)

Was gilt bei der Arbeitslosenversicherung?

Für die Arbeitslosenversicherung gilt die gleiche Beitragsbemessungsgrenze wie für die Rentenversicherung:

  • 2026: 8.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr)
  • 2025: 8.050 Euro/Monat (96.600 Euro/Jahr)

Wie hoch ist die Grenze bei der Krankenversicherung?

In der Kranken- und Pflegeversicherung gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:

  • 2026: 5.812,50 Euro/Monat (69.750 Euro/Jahr)
  • 2025: 5.512,50 Euro/Monat (66.150 Euro/Jahr)
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