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Home » Fristen, bis wann, wo abgeben – alle Infos
Politik

Fristen, bis wann, wo abgeben – alle Infos

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 1, 2026
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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Das gilt für die Briefwahl


Aktualisiert am 01.09.2026 – 14:02 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Symbolbild: Briefwahlunterlagen werden in einen Briefkasten geworfen. (Quelle: IMAGO/Fotostand / K. Schmitt)

In einigen Wochen wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Dabei ist auch wieder Briefwahl möglich. t-online erklärt, worauf Wählerinnen und Wähler achten müssen.

Am 6. September ist die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dann geben Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für den neuen Landtag ab. Wer am Wahltag verhindert ist, kann die Stimme auch per Briefwahlunterlagen abgeben.

Wer bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt per Briefwahl abstimmen möchte, muss wahlberechtigt sein und im Wählerverzeichnis stehen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden einige Wochen vor der Wahl verschickt. Wer bis zum 16. August 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend an das zuständige Wahlamt oder seine Gemeinde wenden.

  • Welche Partei passt zu Ihnen? Wahl-O-Mat zu Wahl in Sachsen-Anhalt

So beantragen Sie die Briefwahl zur Landtagswahl 2026

Die Wahlbenachrichtigung enthält bereits einen Antrag auf Briefwahl. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben in einem Umschlag an das zuständige Wahlamt gesendet werden. Anschließend werden die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt.

Alternativ bieten viele Kommunen auch ein Online-Formular an, um den Antrag auf Briefwahl zu stellen. Für den Antrag werden unter anderem Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift benötigt. Ein Grund für die Briefwahl muss nicht mitgeteilt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wer die Briefwahlunterlagen nicht selbst beantragen oder abholen kann, darf sich vertreten lassen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Sachsen-Anhalt-Wahl: So funktionieren die Briefwahlunterlagen

Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen. Diese enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl.

Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich genauso wie im Wahllokal. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels wird dieser in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Anschließend wird der Wahlschein unterschrieben und gemeinsam mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt.

Der Brief kann anschließend kostenfrei per Post verschickt werden – eine Briefmarke ist nicht erforderlich. Alternativ kann der Wahlbrief auch direkt bei der in den Unterlagen angegebenen Stelle abgegeben werden.

Briefwahl in Sachsen-Anhalt 2026: Welche Fristen gelten?

Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens am Freitag, 4. September 2026, bis 15 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Wer seinen Wahlbrief per Post verschicken möchte, sollte ihn spätestens am Donnerstag, 3. September 2026, absenden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 6. September 2026, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. Wer die Briefwahlunterlagen erst kurz vor der Wahl erhält, sollte den Wahlbrief möglichst direkt dort abgeben.

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