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Home » BKA-E-Mail soll deren Empfänger einschüchtern
Digital

BKA-E-Mail soll deren Empfänger einschüchtern

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 3, 2026
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BKA-E-Mail soll deren Empfänger einschüchtern

Falscher Haftbefehl

Schocknachricht: Diese E-Mail sollten Sie umgehend löschen


Aktualisiert am 03.07.2026 – 13:27 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Frau am Telefon: Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor gefälschten E-Mails, die angeblich vom Bundeskriminalamt stammen. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

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Gefälschter Briefkopf, angeblicher Haftbefehl im Anhang: Kriminelle drohen mit frei erfundenen Mails im Namen des Bundeskriminalamts. So sollten Empfänger reagieren.

Für eine Phishing-Kampagne missbrauchen Kriminelle den Namen des Bundeskriminalamts (BKA). Sie versenden E-Mails, in denen den Empfängern schwere Straftaten im Internet vorgeworfen werden, wie die Verbraucherzentrale Sachsen warnt.

Demnach sind die Nachrichten oft von einem angeblichen Oberstabsfeldwebel gezeichnet. Sie würden täuschend echt wirkende Dateianhänge mit BKA-Briefkopf enthalten.

  • Niemand antwortet: Warum Sie stumme Anrufe ernst nehmen sollten
  • Betrugsmasche: Verbraucherschützer warnen vor falschen Verbraucherschützern

Kriminelle wollen sensible Daten abfischen

In den Mails drohen die Täter mit Haftbefehlen, Einträgen in Straftäter-Registern und der Weitergabe an die Medien. Um das angebliche Verfahren abzuwenden, sollten die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden antworten.

Die Antwort per E-Mail soll eine Stellungnahme sowie eine Kopie des Reisepasses umfassen. Auf diese Weise würden die Betrüger versuchen, an sensible Daten zu gelangen, erklären die Verbraucherschützer.

Das Spiel mit der Angst vor dem Gesetz

„Die Täter erzeugen bewusst massiven Druck und spielen mit der Angst vor dem Gesetz“, heißt es von der Verbraucherzentrale. „Wer auf diese Erpressung eingeht und seinen Pass oder Ausweis verschickt, öffnet Tür und Tor für gravierenden Identitätsdiebstahl.“

Phishing

Beim Phishing versuchen Kriminelle, an persönliche Daten ihrer Opfer zu kommen, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Passwörter oder Geburtstag. Diese Daten können sie entweder im Darknet verkaufen oder selbst nutzen, um sich in Online-Accounts wie das Bankkonto einzuloggen und dieses zu plündern. Auch Identitätsdiebstahl lässt sich mit persönlichen Daten begehen. Für Phishing-Versuche nutzen Kriminelle gerne gefälschte E-Mails, Webseiten oder Chat-Nachrichten.

Keine deutsche Ermittlungsbehörde verschicke Vorladungen per ungesicherter E-Mail oder fordere auf diesem Weg Ausweisdokumente an, so die Verbraucherschützer.

Nicht antworten und Nachricht löschen

Die Verbraucherzentrale rät deshalb, sich nicht von solchen Schreiben einschüchtern zu lassen – auch wenn sie noch so offiziell wirken mögen.

Betroffene sollten keinesfalls antworten, keine Anhänge öffnen oder Links anklicken und niemals persönliche Dokumente übermitteln. Es empfehle sich stattdessen, die Nachrichten umgehend zu löschen oder Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, raten die Verbraucherschützer.

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