Seit April 2024 sind Kiffen und der Anbau für Volljährige mit vielen Beschränkungen erlaubt. Erwachsene dürfen daheim bis zu drei Pflanzen anbauen, bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren und bis zu 25 Gramm unterwegs bei sich haben. Für Jugendliche ist Cannabis weiterhin verboten. Der Kinder- und Jugendschutz sollte gestärkt werden.
Aber: Frühinterventionen und Beratungsangebote für Jugendliche, die Cannabis konsumieren, würden nun deutlich seltener in Anspruch genommen. Ein Grund dafür dürfte sein, dass nach den neuen Regelungen bei Cannabis-Auffälligkeiten in der Regel keine Strafanzeige mehr erstattet werde – es sei denn, der junge Mensch mache sich strafbar oder gefährde andere, erläutert Suchtforscher Daniel Kotz aus Düsseldorf. Es gebe durch die Justiz kaum noch verpflichtende Zuweisungen in Frühinterventionskurse.
Die Zuständigkeiten seien unklarer, die Zusammenarbeit schwieriger geworden zwischen relevanten Akteuren wie Polizei, Jugendhilfe und Suchtprävention. Es bestehe aber unter Jugendlichen ein hohes Risikobewusstsein bei Cannabis. Der Anteil konsumierender Jugendlicher gehe anhaltend seit 2019 zurück.
Die Evaluation sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Bezug von Cannabis auf dem Schwarzmarkt zurückgegangen sei. Eine Befragung von mehr als 2.000 Personen aus den Reihen der Kriminalpolizei ergab zugleich, dass es schwieriger geworden sei, Akteure auf dem illegalen Schwarzmarkt zur Rechenschaft zu ziehen. Vor allem die Strafverfolgungsbehörden beklagten, dass die Kriminalität mit Bezug zu Cannabis schwerer bekämpft werden könne, berichtet Kriminologe Jörg Kinzig von der Uni Tübingen.
Mit Blick auf den Verbrauch insgesamt in Deutschland heißt es: „Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.“ Der Abschlussbericht soll im April 2028 folgen.










