Baumschnitt und Heckenpflege
Diese Regeln gelten jetzt in Dresden
04.03.2026 – 18:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer jetzt in Dresden Hecken schneiden will, muss aufpassen. Ab März gelten strenge Regeln für den Schnitt von Hecken und Bäumen.
Es dauert nicht mehr lange, dann ist alles wieder grün in Dresden und auch die Gärten erwachen zu neuem Leben. Doch wer jetzt noch den großen Heckenschnitt erledigen möchte, kommt zu spät, auch Bäume und Sträucher dürfen nicht mehr gestutzt werden
Denn für die Frühjahrs- und Sommermonate gilt eine besondere Regelung: Laut dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) darf man vom 1. März bis 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abschneiden, radikal zurückzuschneiden oder gar entfernen.
Grund für dieses Verbot sind die Tiere. Denn in den warmen Monaten benötigen Vögel, Kleinsäuger und Insekten Bäume, Hecken und Sträucher als Lebensraum.
Hecken sind besonders für Vögel in der Brutzeit wichtig. In zu sehr beschnittenen Hecken können Vögel nicht mehr geschützt nisten, und Jungvögel werden für Fressfeinde ein leichtes Opfer. Außerdem vertreibt der Heckenschnitt Insekten, die eine wichtige Nahrungsquelle für die Vögel sind.
Laut dem sächsischen Naturschutzgesetz ist es trotzdem erlaubt, schonende Pflege- und Formschnitte vorzunehmen, etwa wenn Hecken über einen Fußweg wuchern. Nester und Jungvögel dürfen dabei aber niemals gestört werden.
Nicht betroffen von der Regelung sind sogenannte Kurzumtriebsplantagen, auf denen schnell wachsende Gehölze wie Weiden oder Pappeln stehen. Dazu gehören auch Flächen, die Teil von Gartenbaubetrieben sind. Ausnahmen können etwa aus Gründen der Verkehrssicherheit oder für zugelassene Bauvorhaben gemacht werden. Allerdings darf dann nur eine geringfügige Menge an Gehölz entfernt werden.
Auch außerhalb der Schonzeit dürfen Grundstücksbesitzer in Dresden Bäume nicht einfach fällen. Bei Laub- oder Nadelbäumen gilt: Wenn der Stammumfang, gemessen auf einem Meter Höhe, größer ist als 30 Zentimeter, muss ein Antrag beim Dresdner Umweltamt gestellt werden. Bei Obstbäumen gilt diese Regelung ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern.
Wer ohne Genehmigung oder in der Schonzeit Hecken oder andere Gehölze beschädigt oder stark verändert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Bußgelder zwischen 50 und 15.000 Euro fällig werden. Zusätzlich müssen oftmals entsprechend neue Gehölze gepflanzt werden.










