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Home » Gericht erteilt Verkaufsstopp für Clio und Megane
Mobilität

Gericht erteilt Verkaufsstopp für Clio und Megane

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 9, 2026
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Gericht erteilt Verkaufsstopp für Clio und Megane

Gerichtsurteil

Renault droht Verkaufsstopp für zwei Modelle


09.02.2026 – 17:57 UhrLesedauer: 2 Min.

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Renault Clio: Ein Gericht hat den Verkauf untersagt. Doch in Kraft getreten ist das Urteil noch nicht.

Ein Gerichtsurteil aus München könnte Renault in Deutschland den Verkauf zweier Modelle untersagen. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig – und der Autobauer wehrt sich.

Renault muss in Deutschland möglicherweise den Verkauf zweier Modelle stoppen – im schlimmsten Fall drohen sogar der Rückruf und die Vernichtung der betroffenen Produkte – vermutlich würde sich das aber auf die Chips und nicht die Autos als Ganzes beziehen. Grundlage ist ein Urteil des Landgerichts München I in einem Patentstreit mit dem US-Technologiekonzern Broadcom. Über die Entscheidung hatte zuerst der Branchendienst „ip fray“ berichtet. Noch ist das Urteil allerdings nicht vollstreckt: Renault hat angekündigt, rechtlich dagegen vorzugehen.

Der technische Hintergrund ist komplex: Grob geht es um die Frage, ob Renault in bestimmten Fahrzeugen eine geschützte Technik zur Datenübertragung nutzt, ohne dafür eine Lizenz zu zahlen. Dabei handelt es sich um sogenannte Ethernet-Technologie, die in modernen Autos unter anderem für Navigation, Telematik und die Kommunikation zwischen Steuergeräten eingesetzt wird, wie „Auto Motor und Sport“ erläutert.

Nach Auffassung des Landgerichts München I verletzt Renault mit den Modellen Clio und Mégane ein Patent von Broadcom. Konkret wurden das Navigationssystem des Clio sowie die Telematik-Steuereinheit des Mégane beanstandet. In beiden Fällen kommen Chipsätze von Zulieferern zum Einsatz.

Das Gericht entschied zudem, dass Broadcom Renault eine zumutbare Lizenz angeboten habe. Renaults Gegenangebot habe hingegen unterhalb dessen gelegen, was nach den sogenannten FRAND-Kriterien als fair, angemessen und diskriminierungsfrei gilt. In der juristischen Bewertung wurde Renault damit als „unwilliger Lizenznehmer“ eingeordnet.

Mit dem Urteil untersagt das Gericht Renault den Verkauf beider Modelle in Deutschland. Darüber hinaus ordnete es den Rückruf und die Vernichtung der beanstandeten Produkte (möglicherweise der Chips, nicht der Autos) an. Diese Maßnahmen greifen allerdings nicht automatisch: Damit das Urteil vorläufig vollstreckt werden kann, müsste Broadcom zunächst eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren Millionen Euro hinterlegen.

Nach aktuellem Stand ist diese Sicherheitsleistung noch nicht hinterlegt. Renault muss den Verkauf von Clio und Mégane daher vorerst nicht einstellen.

Renault bestätigte das Urteil, wies die Entscheidung aber zurück. Ein Unternehmenssprecher kündigte an, Berufung einzulegen. Zudem habe Renault Verfahren zur Nichtigerklärung des betroffenen Patents angestoßen.

Unabhängig davon gilt es als möglich, dass beide Seiten außergerichtliche Gespräche aufnehmen. Wie „Heise online“ schreibt, sind solche Einigungen bei Patentstreitigkeiten üblich. Dabei werden häufig Lizenzzahlungen vereinbart, teils auch rückwirkend. Ob und in welchem Umfang das hier der Fall sein könnte, ist offen.

Der Fall wird in der Branche aufmerksam verfolgt. Ethernet spielt im Auto eine zunehmend wichtige Rolle, etwa bei vernetzten Diensten und Assistenzsystemen. Anders als bei Mobilfunkstandards existiert für solche Technologien bislang kein branchenweiter Patentpool. Darauf weist „ip fray“ hin. Das erhöht den Druck auf Hersteller, individuelle Lizenzvereinbarungen zu treffen – und macht Auseinandersetzungen wie diese wahrscheinlicher.

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