Veröffentlicht am
Eine Frau, die im vergangenen Jahr bei einem Angriff auf den Hamburger Hauptbahnhof in Norddeutschland 15 Menschen erstochen hatte, wurde am Montag zur dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt.
Ein Gericht entschied, dass die 39-jährige Frau, bei der Schizophrenie diagnostiziert worden war, nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht strafrechtlich für den Angriff vom 23. Mai verantwortlich gemacht werden könne.
Die Frau stahl ein Messer aus einer Drogerie und griff während der Hauptverkehrszeit am Freitagabend Passagiere an, die auf einem Bahnsteig im belebten Bahnhof warteten, wobei sie mindestens vier ihrer Opfer schwer verletzte.
Zwei Umstehenden und Polizisten gelang es, sie zu überwältigen und den Amoklauf zu beenden.
Die Frau war seit Oktober 2024 obdachlos und wurde nach Angaben des Gerichts kurz nach ihrer Festnahme in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Die im Prozess vorgelegten Beweise deuteten darauf hin, dass sie unter Wahnvorstellungen litt und glaubte, die wartenden Passagiere hätten vorgehabt, sie zu töten, sagte der Gerichtssprecher.
Die Staatsanwaltschaft hatte versucht, die Frau dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen, und der Angeklagte akzeptierte Berichten zufolge das Urteil vom Montag und plant keine Berufung.
Die Messerstechereien in Hamburg erfolgten inmitten einer Reihe gewalttätiger Angriffe in ganz Deutschland, von denen viele dschihadistische oder rechtsextreme Motive hatten.
Als Reaktion auf frühere Angriffe hatte Deutschland bereits das Waffenrecht verschärft und das Mitführen von Messern in Zügen und in bestimmten Bereichen, darunter dem Hamburger Hauptbahnhof, verboten.
Zusätzliche Quellen • AFP










