Was versteht man unter Abschiebung?

Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben und ausreisepflichtig sind, droht Ihnen eine Abschiebung. Dies wird schwerwiegende Folgen für Sie, Ihre Familie und Ihre Freunde haben: Ihnen wird die Wiedereinreise nach Deutschland für einen begrenzten Zeitraum untersagt und Sie müssen auch die Kosten für Ihre Rückreise selbst tragen. Wenn Sie sich dagegen für eine freiwillige Rückkehr in Ihr Heimatland entscheiden, können Sie Unterstützung beantragen.

Wie werden Sie über Ihre Abschiebung informiert?

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde teilt Ihnen die Abschiebungsentscheidung schriftlich mit und setzt Ihnen eine Frist für die selbständige Ausreise aus Deutschland. Sie haben auch Zeit, bei einem Verwaltungsgericht gegen die Abschiebungsentscheidung Berufung einzulegen. Lassen Sie die Fristen verstreichen oder wird Ihre Berufung vom Gericht abgewiesen, droht Ihnen die Abschiebung.

In welches Land werden Sie abgeschoben?

Normalerweise werden Sie in das Land abgeschoben, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Wenn ein anderer Staat bereit oder sogar verpflichtet ist, Sie aufzunehmen, können Sie unter bestimmten Umständen auch in diesen Staat abgeschoben werden.

Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung in Ausnahmefällen

Nicht alle ausreisepflichtigen Personen dürfen abgeschoben werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann eine befristete Aussetzung der Abschiebung gewährt werden.

Dies gilt für Sie, wenn Sie

  • schwer erkranken
  • Sie sind ein unbegleiteter Minderjähriger – und in Ihrem Herkunftsland kann keine kindgerechte Betreuung gewährleistet werden
  • haben eine staatlich anerkannte Berufsausbildung begonnen
  • sind Eltern eines deutschen Kindes
  • nicht über die erforderlichen Ausweisdokumente verfügen oder diese erst besorgen müssen
  • wenn Ihre Reiserouten in Ihr Herkunftsland gesperrt sind

Andere Konstellationen und Härtefälle geben den Behörden Spielraum für die Duldung Ihres weiteren Aufenthaltes in Deutschland – etwa zum Abschluss eines bereits laufenden Schuljahres.

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