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Home » Zutatenliste wird deutlich länger – neue Pflicht
Leben

Zutatenliste wird deutlich länger – neue Pflicht

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 2, 2026
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Zutatenliste wird deutlich länger – neue Pflicht

Gilt seit 1. August

EU führt strengere Regeln für Shampoo und Cremes ein


02.08.2026 – 13:13 UhrLesedauer: 2 Min.

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Kunde vor Kosmetikregal (Archivbild): Seit 1. August gelten strengere Regeln für Duftstoffe, die in Kosmetika enthalten sind. (Quelle: IMAGO/Martin Wagner/imago)

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Kosmetikhersteller müssen ihre Kunden jetzt detaillierter über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte aufklären. Vor allem Allergiker sollen profitieren.

Die Liste der Inhaltsstoffe bei Seifen, Shampoos, Cremes oder Parfüms wird deutlich länger. Seit dem 1. August gelten neue, strengere Kennzeichnungsvorgaben für Duftstoffe in Kosmetika.

Dies teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit. Den meisten Kunden in Drogerien und Supermärkten werden die längeren Listen der Inhaltsstoffe wahrscheinlich kaum auffallen. Menschen mit Allergien profitieren allerdings von mehr Transparenz. Für sie wird es einfacher zu erkennen, ob in bestimmten Produkten Duftstoffe enthalten sind, auf die sie allergisch reagieren.

80 statt 24 anzugebende Stoffe

Bislang galten für Kosmetikhersteller weniger strenge Vorgaben. Nur 24 allergieauslösende Duftstoffe mussten gekennzeichnet werden, alle anderen Duftstoffe konnten unter Begriffen wie „Parfum“ oder „Aroma“ zusammengefasst werden. Seit 1. August müssen jedoch 80 Stoffe angegeben werden, darunter:

  • Santalol
  • Sclareol
  • Carvone
  • Benzaldehyde
  • Turpentine
  • Benzaldehyde
  • Coumarin

Eine vollständige Liste aller betroffenen Stoffe finden Sie hier.

Für Produkte, die auf der Haut verbleiben, wie Cremes oder Parfüm, greift die Kennzeichnungspflicht ab einer Konzentration des enthaltenen allergieauslösenden Stoffes von mehr als 0,001 Prozent. Bei Mitteln, die aus- oder abgespült werden können, wie Duschgel oder Seife, sind die Grenzwerte nicht ganz so streng. Sie müssen erst ab einer Konzentration von 0,01 Prozent angegeben werden.

Übergangsfrist gilt bis 2028

Für Shampoos, Haarpflegemittel und andere Kosmetika, die noch nach den alten Vorschriften gekennzeichnet sind und sich bereits im Handel befinden, gilt jedoch eine Übergangsfrist. Sie dürfen weiter bis zum 31. August 2028 abverkauft werden.

Eine Duftstoffallergie ist nicht behandelbar. Für Betroffene ist es daher wichtig, den allergieauslösenden Duftstoff zu identifizieren, um diesen meiden zu können. Möglich ist dies mittels Allergietest beim Hautarzt.

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