VAG klärt auf

Streiks im ÖPNV: Bekommen Fahrgäste eine Erstattung?


15.04.2026 – 15:39 UhrLesedauer: 2 Min.

Menschen stehen vor der verschlossenen U-Bahn-Haltestelle am Hauptbahnhof: Acht volle Tage lang haben die U-Bahnen seit Februar stillgestanden. (Quelle: IMAGO/Davide Elias/imago)

Die Kosten für das Abo laufen auch an Streiktagen weiter – obwohl die Fahrgäste ihr Ticket gar nicht nutzen können. Gibt es einen Ersatz?

Die Türen vor den U-Bahnstationen: verschlossen. Die Straßenbahnen: im Depot. Die Busse: nur im Notbetrieb unterwegs. Dieses Bild hat sich den Fahrgästen im Nürnberger Nahverkehr und den mehr als 280.000 Abokunden der Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) in den vergangenen Wochen oft geboten.

Seit Anfang Februar hatte Verdi an acht Kalendertagen zu Warnstreiks aufgerufen. Tage, an denen die Fahrgäste ihr Deutschlandticket, ihr Schülerticket oder ihr Semesterticket faktisch nicht nutzen konnten – obwohl sie dafür weiter bezahlen. Steht ihnen deshalb eine Erstattung zu?

VAG-Sprecherin Elisabeth Seitzinger sagt auf Nachfrage der Nürnberger Lokalredaktion von t-online, dass die Fahrgäste keinen Anspruch auf Erstattung hätten. Der Grund dafür sei, dass die Streiks nicht von der VAG beeinflusst würden.

Weiter verweist Seitzinger auf die am Mittwoch laufenden Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Kommunalen Arbeitgeberverband. Die VAG hoffe im Interesse der Fahrgäste, dass heute ein Ergebnis erreicht werde – das für die Mitarbeiter eine Lohnerhöhung und eine Verbesserung bringe, so die Sprecherin weiter.

Gleichzeitig müsse aber auch Verdi einsehen, dass sich die Verkehrsunternehmen eine Tariferhöhung nur in einem bestimmten Umfang leisten können. Schwierig sei etwa, dass Verdi gleichzeitig eine Arbeitszeitverkürzung sowie eine Entgeltsteigerung fördere, betont Seitzinger.

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