Im Tarifvertrag oder einer Dienstvereinbarung können auch andere Regelungen zu Ruhe- oder Pausenzeiten getroffen werden.

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Arbeitszeitregeln gelten auch für Gleitzeit

Bei Gleitzeit unterscheidet man zwei Modelle, für beide gelten die Arbeitszeitregeln.

  • Einfache Gleitzeit: Hier darf der Arbeitnehmer innerhalb eines zeitlichen Rahmens bestimmen, wann er mit der Arbeit anfängt und aufhört. Bei der einfachen Gleitzeit wird meist nicht die Arbeitszeit erfasst. Sie sollten jedoch darauf achten, nicht dauerhaft zu viel zu arbeiten.
  • Qualifizierte Gleitzeit: Hier darf der Arbeitnehmer pro Tag entscheiden, ob er länger oder kürzer macht – und diese mit Überstunden oder freier Zeit verrechnen. Bei der qualifizierten Gleitzeit wird meist die Zeit erfasst. So haben Sie die Möglichkeit zu überprüfen, nicht dauerhaft mehr als die gesetzlich festgeschriebene Zeit zu arbeiten.

Darf ich an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

Nein, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist laut §9 ArbZG verboten. Diese Tage sind zum Ausruhen da.

Doch auch hier gelten für bestimmte Branchen Ausnahmen: Menschen, die etwa in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Tankstellen, Museen, Theatern, Restaurants oder Kneipen beschäftigt sind, dürfen auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten (§10 ArbZG).

Sie haben aber einen Anspruch darauf, mindestens an 15 Sonntagen im Jahr freizuhaben. Für Fernfahrer oder Schichtbetriebe greifen Extraregeln.

Gut zu wissen

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit festgeschrieben ist, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, ist der Vertrag in Teilen ungültig.

Wie viele Tage darf man am Stück arbeiten?

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Sechs-Tage-Werkwoche, wodurch am Stück maximal sechs Tage gearbeitet werden darf. In Branchen mit genehmigter Sonntagsarbeit kann sich dieser Zeitraum durch verschobene Ruhetage auf bis zu 12 oder 13 Tage verlängern, sofern die gesetzlichen Ersatzruhetage rechtzeitig nachgeholt werden.

Was mache ich, wenn mein Chef gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt?

Wenn Ihr Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, sollten Sie zunächst einmal das Gespräch mit ihm suchen. Sofern er sich nicht einsichtig zeigt, können Sie sich an den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft wenden.

Wenn Ihr Chef Sie dazu zwingen möchte, zu viel zu arbeiten, dürfen Sie die Arbeit unter Umständen auch verweigern. Sie können Ihren Chef auch beim zuständigen Aufsichtsamt melden – das ist etwa die Gewerbeaufsicht oder das Arbeitsschutzamt. Ihr Arbeitgeber begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

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