Anrechnung
Wie viel Witwenrente bekomme ich bei eigener Rente?
Aktualisiert am 08.03.2026 – 06:37 UhrLesedauer: 2 Min.

Erhalten Sie eine Witwenrente und erzielen selbst Einkünfte, werden diese auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Wie genau, erfahren Sie hier.
Eine Ausnahme gilt zudem für die Zeit des sogenannten Sterbevierteljahrs. So heißen die drei Monate, die auf den Monat folgen, in dem Ihr Ehe- oder Lebenspartner gestorben ist. In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen – und damit auch Ihre eigene Rente – nicht angerechnet. Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente also in voller Höhe.
Ist das Sterbevierteljahr vorbei, sinkt die Hinterbliebenenrente, wenn Sie selbst eine eigene Rente beziehen. Zum anrechenbaren Einkommen zählen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Betriebsrenten und Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen.
Für bestimmte Witwenrentner gelten allerdings Ausnahmen. Betriebsrenten und private Renten werden nicht angerechnet, wenn Folgendes auf Sie zutrifft: Der versicherte Ehepartner ist vor 2002 gestorben oder die Ehe wurde vor 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren.
Wie viel Witwenrente Sie nun konkret bei eigener Rente bekommen, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt von diversen Faktoren ab: der Höhe der Witwenrente, der Höhe Ihrer eigenen Rente und dem für Sie geltenden Freibetrag.
Grundsätzlich wird Ihre eigene Rente nur dann angerechnet, wenn sie oberhalb eines bestimmten Freibetrags liegt. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie die volle Witwenrente.
In allen Bundesländern beträgt der Freibetrag vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 1.076,86 Euro pro Monat. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 1.122,53 Euro. Haben Sie Kinder, die entweder minderjährig sind oder noch in Schul- oder Berufsausbildung stecken, erhöht sich der Freibetrag pro Kind monatlich um gut 228 Euro. Ab 1. Juli 2026 um 238 Euro.
Übersteigt Ihre Nettorente den für Sie geltenden Freibetrag, rechnet die Rentenversicherung 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente an.










