Rentenbesteuerung
Wie viel Steuern zahle ich bei einer Rente von 1.500 Euro?
Aktualisiert am 19.09.2025Lesedauer: 4 Min.

Je höher die Rente, desto höher fällt auch die Einkommensteuer darauf aus. Bei 1.500 Euro im Monat zahlen Sie unter Umständen aber nichts.
In Deutschland gilt grundsätzlich: Jeder Rentner ist steuerpflichtig. Ob Sie aber letztendlich auch Steuern zahlen müssen, hängt unter anderem von der Höhe Ihrer Rentenbezüge ab. Wir zeigen Ihnen, was bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro gilt.
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Wie hoch sind die Steuern bei 1.500 Euro Rente?
Um zu berechnen, wie viel Steuern Sie bei einer Rente von 1.500 Euro brutto im Monat zahlen müssen, müssen Sie zunächst wissen, welche Freibeträge für Sie gelten. Denn neben dem steuerlichen Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, gibt es für Rentner noch den sogenannten Rentenfreibetrag.
Wie hoch der für Sie ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie in Rente gehen (siehe Tabelle unten). Bis 2058 soll er auf null sinken. Von da an müssten Neurentner also ihre gesamte Rente versteuern. Allerdings gibt es ja noch den Grundfreibetrag.
Erst wenn Sie als Rentner mit Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil oberhalb dieses Betrags liegen, müssen Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen. Und auch nur auf den Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser erhöht sich jedes Jahr ein wenig. Für das Veranlagungsjahr 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag: 24.192 Euro.
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Liegt Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil nun über dem Grundfreibetrag, greift ab dem ersten Euro, der darüber liegt, der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Der Steuersatz steigt mit der Höhe Ihrer Rentenbezüge in kleinen Schritten an. Das nennt sich progressive Besteuerung.
Oberhalb des Grundfreibetrags liegen Sie zunächst in der Tarifzone 2, wo je nach Einkommenshöhe zwischen 14 und 24 Prozent Steuersatz anfallen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 17.444 Euro rutschen Sie in Tarifzone 3. Dort steigt der Einkommensteuersatz von 24 auf bis zu 42 Prozent (bis 68.480 Euro). In Tarifzone 4 bleibt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent konstant – egal, ob Sie 68.481 Euro versteuern müssen oder 277.825 Euro. Gleiches gilt in der letzten Tarifzone 5: Ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen konstant 45 Prozent Reichensteuer. Die Werte beziehen sich auf das Steuerjahr 2025.
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