Gar nicht mehr zahlen sollen die Kassen künftig für homöopathische Leistungen. Warken betonte am Dienstag, dass die Ausgaben der Kassen einen nachweisbaren Nutzen für die Patienten haben müssen. Für homöopathische Mittel ist eine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus jedoch nicht nachgewiesen.
Eine Regelleistung ist Homöopathie auch jetzt schon nicht. Viele Krankenkassen bieten sie aber als Zusatzleistung an, mit der sie neue Kunden gewinnen wollen. Dies wäre zukünftig nicht mehr möglich.
Auch für Hautkrebsscreenings sollen die Kassen künftig nicht mehr zahlen. Bislang können sich alle Versicherten über 35 Jahre alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen. Ein konkreter Krankheitsverdacht muss dabei nicht vorliegen. Ferdinand Gerlach, Vorsitzender der Finanzkommission Gesundheit, sieht die anlasslosen Hautkrebsuntersuchungen jedoch kritisch. Es gebe keinen Nachweis dafür, dass Patienten, die an einem solchen Screening teilnehmen, länger leben. Künftig solle dies folglich nicht mehr von den Kassen bezahlt werden.
Warken plant, rund drei Viertel der Kommissionsvorschläge umzusetzen. Insgesamt beziffert sie das Einsparpotenzial auf 20 Milliarden Euro. Das sind fünf Milliarden mehr als das für 2027 veranschlagte Minus der Kassen.
Abgestimmt mit den anderen Ministerien sind die Vorschläge noch nicht, betonte Warken. Dennoch will sie bereits am 29. April einen Gesetzesvorschlag ins Bundeskabinett einbringen. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll dann auch der Bundestag über das Gesetz abstimmen. Dass es im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu Änderungen an den Reformplänen kommt, ist nicht auszuschließen.










