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Keine Kinder: Wer erbt unser Vermögen?


Aktualisiert am 24.02.2026 – 07:53 UhrLesedauer: 3 Min.

Glückliches älteres Paar

Glückliches Paar: Wer ohne Testament stirbt, riskiert, dass am Ende nicht der Partner erbt, sondern entfernte Verwandte – und der Fiskus kräftig mitverdient. (Quelle: simonapilolla)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Erbe und Steuern.

Viele Paare entscheiden sich bewusst gegen Kinder. Andere Lebensziele stehen im Vordergrund: Freiheit, Reisen, Selbstverwirklichung oder finanzielle Unabhängigkeit. Wer keine Familie gründet, möchte oft auch den Nachlass klar regeln, damit später kein Streit entsteht und niemand unnötig belastet wird.

So geht es auch zwei t-online-Lesern. Sie leben kinderlos und wollen wissen, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen passiert. Ihre zentrale Frage lautet: „Wer erbt unser Vermögen und wie viele Steuern müssen die Erben bezahlen?“

Entscheidend ist zunächst, ob ein Testament existiert. Darauf weist Steuerexpertin Olesja Hess von Wiso-Steuer hin. Fehlt ein Testament, greift automatisch die sogenannte gesetzliche Erbfolge bei Ehepaaren. Das bedeutet: Das Gesetz legt genau fest, wer in welcher Reihenfolge erbt.

„Zuerst erben die nächsten Angehörigen. Erst wenn diese nicht vorhanden sind, kommen weitere Verwandte zum Zug“, erklärt Hess.

Das Gesetz teilt Verwandte in sogenannte Ordnungen ein.

Gibt es keine Kinder, kommen automatisch die Verwandten zweiter Ordnung ins Spiel. Hess betont: „Solange ein Verwandter der ersten Ordnung vorhanden ist, schließen diese alle Verwandten der zweiten Ordnung von der Erbfolge aus. Erst wenn keine Abkömmlinge mehr vorhanden sind, kommen die Verwandten der zweiten Ordnung zum Zug.“

Für kinderlose Ehepaare spielt der Ehepartner eine zentrale Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er oder sie Alleinerbe werden. Das gilt, wenn:

Doch Vorsicht: „Der Ehepartner oder die Ehepartnerin erbt nicht alles, wenn mindestens ein Elternteil des Erblassers noch lebt. In diesem Fall teilen sich Ehepartner und Eltern das Erbe“, erklärt Hess. Das heißt: Leben Mutter oder Vater noch, erhalten sie einen gesetzlichen Anteil.

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