Hinzu kommen stark wachsende Pflegekosten: Diese stiegen 2024 um 17,57 Prozent auf insgesamt 27 Milliarden Euro. Haupttreiber sind höhere Personalkosten, steigende Tariflöhne und der anhaltende Fachkräftemangel. Diese Entwicklung zeigt: Der Kostendruck bleibt hoch – und damit auch die Wahrscheinlichkeit weiterer Beitragserhöhungen.

Basis- und Standardtarif: Weniger Beitrag, weniger Leistung

Eine Möglichkeit, den Beitrag zu senken, ist der Wechsel in den Basistarif. Dieser orientiert sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt und liegt bei 1.017,18 Euro (2026) pro Monat plus Pflegeversicherung. Wenn Ihr aktueller PKV-Beitrag unter 1.000 Euro liegt, bringt jedoch der Basistarif allein keine Ersparnis.

Die bessere Option ist ein Wechsel in den Standardtarif. Dieser steht jedoch nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind. Der Beitrag ist ebenfalls gedeckelt und liegt aktuell bei etwa 848,62 Euro (2026), was dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV (ohne Zusatzbeitrag) entspricht.

Durch angesparte Altersrückstellungen kann Ihr individueller Beitrag aber deutlich darunter liegen. Für Ehepaare gilt zudem eine Besonderheit: Gemeinsam zahlen sie maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Weitere Möglichkeiten zur Senkung:

  • Interner Tarifwechsel: Nach § 204 VVG haben Sie das Recht, in jeden anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz zu wechseln, wobei Ihre Altersrückstellungen erhalten bleiben.
  • Selbstbehalt: Eine Erhöhung des Eigenanteils kann den Monatsbeitrag senken.
  • Leistungsverzicht: Abwahl nicht benötigter Bausteine wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung.
  • Rentenzuschuss: Stellen Sie sicher, dass Sie den Zuschuss der Rentenversicherung beantragt haben (ca. 8,75 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente).

Wichtig bleibt: Basis- und Standardtarife sichern die medizinische Grundversorgung, bedeuten aber spürbare Einschränkungen gegenüber klassischen PKV-Tarifen.

Notlagentarif: Minimalabsicherung im Ernstfall

Wenn Sie Ihre PKV-Beiträge über längere Zeit nicht zahlen können, stuft Ihr Versicherer Sie automatisch in den Notlagentarif um. Dieser Schritt erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben, sobald Beitragsrückstände bestehen. Ein freiwilliger Wechsel ist nicht möglich.

Der Beitrag sinkt dann deutlich und liegt meist zwischen 100 und 150 Euro im Monat. Grund dafür: Ein Teil wird durch bereits angesparte Altersrückstellungen gedeckt, die bis zu 25 Prozent des Beitrags ausmachen können. Allerdings werden in dieser Zeit keine neuen Rückstellungen aufgebaut. Das kann später zu höheren Beiträgen führen.

Der Leistungsumfang ist stark eingeschränkt. Die Versicherung übernimmt nur noch Kosten für akute Erkrankungen und starke Schmerzen, die bei Nichtbehandlung zu einer Verschlechterung führen würden. Auch Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft sind abgesichert.

Senior beim Arzt: Selbstbehalte und frühere Leistungsausschlüsse spielen im Notlagentarif keine Rolle mehr. Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit der Versicherung ab, allerdings nur im vorgesehenen Rahmen. (Quelle: RgStudio)
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