Wichtig beim Verkauf
Einfach erklärt: Was ist ein Unfallschaden?
Aktualisiert am 26.03.2026 – 14:13 UhrLesedauer: 2 Min.
Soll ein Auto verkauft werden, ist die Frage nach Vorschäden ein wichtiger Punkt. Unfallschäden müssen angegeben werden, aber was zählt dazu? Ein Überblick.
Nicht jeder kleine Zusammenstoß ist gleich ein Unfall und nicht jeder kleine Kratzer ist ein Unfallschaden. Die Unterscheidung zwischen einem Bagatell- und einem Unfallschaden ist oft schwierig, beim Verkauf des Autos aber wichtig.
Was ist ein Unfallschaden?
Es gibt keine klare gesetzliche Definition, was ein Unfallschaden ist. Im Allgemeinen geht man von einem Unfallschaden aus, wenn ein Fahrzeug beispielsweise bei einer Kollision einen nicht unerheblichen Schaden erlitten hat. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als 750 Euro betragen.
Die Ursache des Schadens kann sowohl ein Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder festen Objekten als auch unvorhergesehene Ereignisse wie Vandalismus oder Naturkatastrophen sein. Kleinere Schäden wie Kratzer, Dellen oder leichte Schäden am Blech werden oft als Bagatellschäden betrachtet. Sie fallen nicht unter die Definition eines Unfallschadens.
Neben den äußerlich sichtbaren Schäden können auch andere, sicherheitsrelevante Komponenten wie der Antriebsstrang, die Bremsen oder die Lenkung eines Fahrzeugs betroffen sein. Es kann zu Verformungen der Karosserie, Problemen mit der Fahrdynamik oder zu Beeinträchtigungen der Sicherheitssysteme kommen.
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Welche Auswirkungen hat ein Unfallschaden auf den Fahrzeugwert?
Ein Unfallschaden kann den Fahrzeugwert stark mindern. Ein Auto mit dokumentiertem Schaden wird auf dem Gebrauchtwagenmarkt oft niedriger bewertet als ein vergleichbares, unfallfreies Modell.
Dabei spielen die Art des Unfallschadens und seine Auswirkungen eine große Rolle. Schwerwiegende Strukturschäden, die eine umfassende Reparatur erfordern, haben einen erheblichen Einfluss auf den Fahrzeugwert und können nach dem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten.
Ist es wichtig, Schäden beim Gebrauchtwagenkauf zu überprüfen?
Soll ein Auto verkauft werden, müssen alle Vorschäden am Fahrzeug angegeben werden. Das ist juristisch vorgeschrieben. Bagatellschäden müssen nicht explizit aufgelistet werden, Unfallschäden aber auf jeden Fall.
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Garantiert der Verkäufer die Unfallfreiheit des Fahrzeugs, sollte dies im Kaufvertrag explizit festgehalten werden. Wichtig ist außerdem, einen prüfenden Blick auf das Auto zu werfen und sich eventuell Rat durch eine versierte Person wie einen Sachverständigen zu holen.
Gewerbliche Verkäufer haften zwölf Monate für etwaige Mängel, die bereits vor der Fahrzeugübergabe an den Käufer entstanden sind. Verkauft eine Privatperson einen Gebrauchtwagen und garantiert diese die Unfallfreiheit des Fahrzeugs, gilt diese Garantie nur für die Zeit, in der die Person selbst der Besitzer war. Für Unfallschäden von Vorbesitzern kann ein privater Verkäufer nicht haftbar gemacht werden.










