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Home » Warum richtet die EU Rückkehrzentren für Migranten ein – und warum sind diese so umstritten?
Welt

Warum richtet die EU Rückkehrzentren für Migranten ein – und warum sind diese so umstritten?

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 3, 2026
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Warum richtet die EU Rückkehrzentren für Migranten ein – und warum sind diese so umstritten?

Die neue Rückführungsverordnung stellt einen bedeutenden Wandel in der EU-Migrationspolitik dar, da sie den Mitgliedstaaten die Einrichtung von Rückführungszentren für Migranten in Ländern außerhalb der Union ermöglicht.

Laut Gesetz werden diese Hubs als „innovative Lösung“ dargestellt, um die Rückkehr irregulärer Migranten aus Europa zu erleichtern und zu beschleunigen.

Sie äußern jedoch auch Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht, dem Schutz der Menschenrechte und der Bereitschaft von Nicht-EU-Ländern, Migranten auf ihrem Territorium aufzunehmen, möglicherweise für unbestimmte Zeiträume.

Hier finden Sie einen Überblick über die umstrittenen Rückführungszentren, die von der Europäischen Kommission im Jahr 2025 vorgeschlagen wurden und vor Ort bald Realität werden könnten.

So funktionieren die Rückgabe-Hubs

Rückkehrzentren werden außerhalb der Europäischen Union errichtet und sollen Migranten aufnehmen, die in ein EU-Land gekommen sind, aber kein Bleiberecht haben.

Dabei kann es sich entweder um Transitorte handeln, an denen eine Person auf die Rückführung in ihr Herkunftsland wartet, oder um Orte, an denen eine Person voraussichtlich bleiben wird, ohne dass eine Rückkehr garantiert ist.

Diese Hubs stellen eine erhebliche Abweichung vom aktuellen Rahmen dar, nach dem Migranten im Allgemeinen nur in ihr Herkunftsland oder in ein Land, zu dem sie nachweislich eine Verbindung haben, zurückgeführt werden können. Mit dem neuen System würde diese Anforderung entfallen und Migranten könnten in Länder geschickt werden, zu denen sie keine früheren Verbindungen oder etablierten Beziehungen haben.

Obwohl der Begriff „Rückführungszentren“ im endgültigen Text der Verordnung nicht erwähnt wird, formuliert das Gesetz den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission neu und legt die Bedingungen für die Einrichtung von Zentren außerhalb der EU fest.

Für jeden Hub muss „eine Vereinbarung oder Vereinbarung“ zwischen der EU oder einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten mit einem Nicht-EU-Land geschlossen werden.

Das neue Gesetz regelt die für Migranten geltenden Verfahren, die Bedingungen für deren Aufenthalt, die Verantwortlichkeiten des betreffenden EU-Landes und die Konsequenzen für den Fall, dass eine Rückführung einer Person in ihr Heimatland nicht möglich ist.

Es lässt den Mitgliedstaaten große Flexibilität, die Bedingungen der Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern von Fall zu Fall auszuhandeln.

Warum sind Rückführungszentren so umstritten?

Rückkehrzentren wurden von NGOs und der Zivilgesellschaft aus verschiedenen Gründen kritisiert, insbesondere wenn sie in Ländern mit begrenzten demokratischen Standards eingerichtet wurden.

Laut Gesetz sind nur Nicht-EU-Länder – „in denen internationale Menschenrechtsstandards und Grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht respektiert werden“ – berechtigt, Rückführungszentren zu beherbergen.

Dieser allgemeine Schutz wird als zu schwach erachtet, da die von den Mitgliedstaaten getroffenen Vereinbarungen keiner externen Kontrolle unterliegen und zu keinem Zeitpunkt der Zustimmung der EU-Kommission bedürfen. Jedes EU-Land ist lediglich verpflichtet, die anderen zu benachrichtigen, wenn es Gespräche mit einem Nicht-EU-Partner aufnimmt.

Während unbegleitete Minderjährige von der Überstellung zu Rückführungszentren ausgeschlossen wären, wären Familien mit Kindern berechtigt, was Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bildung und das Wohlergehen von Minderjährigen gibt.

Es gibt auch keine festgelegte zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt eines Migranten in einem Rückführungszentrum. „Ziel ist es, Menschen in ihr Herkunftsland zu schicken. Wenn das nicht möglich ist, würden wir warten, bis es möglich ist“, sagte ein EU-Diplomat.

Die Aufenthaltsbedingungen in den Rückführungszentren werden sehr wahrscheinlich zu einer faktischen Inhaftierung führen, da Migranten die Zentren nicht verlassen dürfen.

All diese Aspekte können bei der Durchsetzung der Rückführungszentren zu rechtlichen Komplikationen führen.

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verbietet Staaten die Überstellung von Personen in Staaten oder Situationen, in denen sie möglicherweise Verletzungen der Grundrechte ausgesetzt sind. (Mit diesem System können Migranten Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sein“, sagte Eleonora Celoria von Asgi, einer italienischen Vereinigung von auf Migration spezialisierten Rechtsexperten.

Wo können die Retouren-Hubs aufgebaut werden?

Laut einem anderen EU-Diplomaten sei „die Mehrheit der EU-Länder“ daran interessiert, Rückführungszentren einzurichten.

Einige Mitgliedstaaten arbeiten bereits daran, potenzielle Partnerländer für künftige Rückkehrzentren zu ermitteln. Im März schlossen sich Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland zusammen, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Der allgemeine Ansatz bestand darin, Länder in Afrika oder Asien zu identifizieren, die geografisch weit von den europäischen Grenzen entfernt sind. Uganda und andere afrikanische Staaten wurden in den Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten erwähnt, es wurden jedoch noch keine konkreten Ergebnisse erzielt.

„Ich kann mir vorstellen, dass es Länder in Afrika sind, die das Völkerrecht respektieren“, sagte der niederländische Europaabgeordnete Malik Azmani, der das Gesetz ausgehandelt hat, gegenüber Euronews.

Wer bezahlt die Rückgabe-Hubs?

Von den EU-Ländern wird erwartet, dass sie die Rückführungszentren vollständig finanzieren und möglicherweise auch zusätzliche Mittel, kommerzielle Partnerschaften oder andere Anreize bereitstellen, um Drittländer zu ermutigen, solche Vereinbarungen zu akzeptieren.

Mehrere EU-Diplomaten sagten gegenüber Euronews, dass viele Mitgliedstaaten darauf drängen, das Migrationsbudget im nächsten siebenjährigen EU-Haushalt zu erhöhen, um diese Projekte umzusetzen.

Einige Analysten gehen jedoch davon aus, dass nur wenige Nicht-EU-Länder bereit wären, Rückkehrzentren einzurichten, da dies negative Auswirkungen auf die öffentliche Meinung im Inland haben könnte.

Es liegen keine aktuellen Schätzungen zu den Kosten vor, da jede Vereinbarung unterschiedliche Zeitrahmen und Konditionen aufweisen kann.

Italienische Zentren in Albanien: ein Modell für Rückkehrzentren?

Italien betreibt in Albanien bereits zwei Abschiebezentren im Rahmen eines Fünfjahresvertrags mit Tirana, ein System, das allgemein als den Rückführungszentren ähnlich angesehen wird.

Ursprünglich waren die Zentren in Shengjin und Gjadër im Oktober 2024 dazu gedacht, vorübergehend Asylsuchende aufzunehmen, während ihre Asylanträge von den italienischen Behörden geprüft wurden.

Nach einigen rechtlichen Anfechtungen verwandelte die Regierung unter Giorgia Meloni sie im März 2025 in Abschiebezentren für irreguläre Migranten.

„Der italienische Ansatz zur Steuerung der Migrantenströme ist zum Ansatz Europas geworden“, sagte Meloni und fügte hinzu, dass das „Albanien-Modell“ den Weg für eine „innovative Lösung“ auf EU-Ebene geebnet habe.

Der italienische Innenminister macht keine Angaben zur Zahl der in den Zentren untergebrachten Migranten. Ein von der italienischen Presse berichteter Parlamentsbesuch ergab, dass Ende April weniger als 100 Menschen in den beiden Zentren untergebracht waren, während seit ihrer Umwandlung in Rückführungszentren im März 2025 536 untergebracht waren. Der ursprüngliche Plan sah die Unterbringung von 36.000 Migranten pro Jahr vor.

Alle Kosten im Zusammenhang mit den Zentren, den Transfers der Migranten, ihrer Überwachung und ihrer medizinischen Versorgung werden von Italien getragen.

Die gesamte Rechnung beläuft sich auf über 670 Millionen Euro. Laut einer aktuellen Studie einer italienischen Universität ist die Inhaftierung von Migranten in diesen Zentren für Italien viel teurer als die Unterbringung auf eigenem Territorium.

Jeder verfügbare Platz in Albanien kostet über 153.000 Euro, während vergleichbare Einrichtungen in Sizilien Migranten für etwa 21.000 Euro pro Platz unterbringen könnten.

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