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Home » Härtere Strafen geplant – Bußgeld-Hammer droht
Mobilität

Härtere Strafen geplant – Bußgeld-Hammer droht

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 12, 2026
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Härtere Strafen geplant – Bußgeld-Hammer droht

Auch Urlauber betroffen

Italien plant Bußgeld-Hammer


12.08.2026 – 10:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Mautstation in Italien: Geht es nach den Plänen des Verkehrsministeriums, kommen auf Autofahrer bei Verstößen harte Strafen zu. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

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Italien will seine Verkehrsregeln grundlegend überarbeiten. Vor allem für Temposünder könnte es teuer werden – doch auch in anderen Bereichen sind Änderungen geplant.

Italien gehört für viele Deutsche zu den klassischen Urlaubszielen, die auch mit dem eigenen Auto zu erreichen sind. Doch auf der Fahrt Richtung Süden könnten künftig andere Regeln gelten als bislang.

Die italienische Regierung will die Straßenverkehrsordnung umfassend überarbeiten. Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr hat dazu Anfang August Arbeitsunterlagen an mehr als 100 Verbände und andere Beteiligte verschickt, bis zum Herbst soll die Neufassung stehen. Besonders bei Geschwindigkeitsverstößen soll sich einiges ändern.

So teuer könnte zu schnelles Fahren werden

Nach Informationen von „Auto Motor und Sport“ und des italienischen Verkehrsministeriums soll bei Tempoverstößen künftig stärker zählen, wie weit ein Fahrer die zulässige Geschwindigkeit überschreitet. Auf Autobahnen sieht der Vorschlag zehn Euro für jeden Kilometer pro Stunde über dem Tempolimit vor. Innerorts sollen es je nach Schwere fünf oder zehn Euro sein.

Wer auf einer italienischen Autobahn 17 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, käme damit rechnerisch auf 170 Euro. Der tatsächliche Betrag kann allerdings von weiteren Bestimmungen abhängen. Zudem ist die Reform noch nicht beschlossen.

Änderungen bei Fahrverboten

Neben den Geldbußen will Italien Punkte und Fahrverbote neu ordnen. Auf Autobahnen soll laut „Auto Motor und Sport“ bei mehr als 20 Kilometern pro Stunde zu viel ein Fahrverbot greifen, innerorts bei mehr als 40 Kilometern pro Stunde. Je nach Schwere sollen außerdem vier, sechs oder acht Punkte hinzukommen. Die Dauer des Fahrverbots soll an die Schwere gekoppelt werden.

Für deutsche Autofahrer könnten solche Verbote künftig größere Folgen haben. Bislang gilt ein Fahrverbot grundsätzlich nur in dem EU-Staat, in dem es verhängt wurde. Die EU-Richtlinie 2025/2206 soll das bei bestimmten schweren Verkehrsverstößen ändern.

Dazu gehören unter anderem erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Alkohol- und Drogenfahrten. Bei einem deutschen Führerschein würde der italienische Staat die deutschen Behörden über das in Italien verhängte Fahrverbot informieren. Diese müssten dann prüfen, ob das Verbot auch in Deutschland umgesetzt wird. Einen Automatismus gibt es nicht. Die EU-Staaten müssen die Richtlinie bis Ende 2028 in nationales Recht umsetzen.

Italien will offene Bußgelder eintreiben

Auch ausländische Fahrer mit offenen Bußgeldern nimmt Italien in den Blick. Nach Angaben des Verkehrsministeriums sollen Forderungen noch bis zu fünf Jahre nach dem Verstoß eingezogen werden können. Vorgesehen ist auch eine Zwangsvollstreckung, wenn der Fahrer in Italien erneut mit dem Fahrzeug unterwegs ist, mit dem der Verstoß begangen wurde.

Weitere Regeln für Urlauber

Auch abseits von Bußgeldern und Fahrverboten sind Änderungen geplant. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte auf mehrspurigen Straßen das Vorbeifahren auf der rechten Seite erlaubt werden. Motorradfahrer sollen darüber hinaus bei Unfällen oder starken Verkehrsbehinderungen unter bestimmten Bedingungen den Pannenstreifen benutzen dürfen.

Auch Zweiräder sind Teil der Reform. „Auto Motor und Sport“ berichtet von einer neuen Kategorie elektrisch angetriebener Fahrräder namens „bici a propulsione“, für die eine Helmpflicht vorgesehen ist. Bei normalen Fahrrädern und Pedelecs soll sie für Kinder unter 14 Jahren gelten.

Bei Alkohol am Steuer soll sich dagegen nichts Grundlegendes ändern. Laut „Auto Motor und Sport“ bleibt es für Fahranfänger und Berufskraftfahrer bei 0,0 Promille, für andere Autofahrer bei 0,5 Promille.

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