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Home » Warnblinker: Wann dürfen Sie ihn eigentlich anschalten?
Mobilität

Warnblinker: Wann dürfen Sie ihn eigentlich anschalten?

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 18, 2026
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Fehler kosten Bußgeld

Wann müssen Autofahrer die Warnblinker anschalten?


Aktualisiert am 18.09.2026 – 11:36 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Nur im Notfall (Symbolbild): Während des kurzen Parkens vor dem Bäcker ist der Warnblinker tabu. (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)

In zweiter Reihe und am Stauende schalten Autofahrer gern die Warnblinker ein. Das ist aber nicht immer erlaubt – und kann sogar ein Bußgeld einbringen.

Manchmal darf man den Warnblinker einschalten – und manchmal muss man sogar. In anderen Situationen wiederum ist es verboten. Hier erfahren Sie, welche Regeln gelten.

Wann der Warnblinker benutzt werden darf, ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genau beschrieben. So besagt der Paragraf 15 ganz klar: Den Warnblinker müssen Sie sofort einschalten, wenn Ihr Auto liegen geblieben ist und von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann.

Wenn ein Auto von einem anderen abgeschleppt wird, müssen sogar beide Fahrer das Warnblinklicht einschalten. Ferner darf das Warnblinklicht nur benutzt werden, wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen (Paragraf 16). Das gilt etwa beim Auffahren auf ein Stauende oder wenn es auf der Autobahn besonders langsam vorangeht.

Sie müssen die Warnblinker einschalten, wenn …

  • … Ihr Auto, Wohnmobil oder Lkw liegen geblieben ist und von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann.
  • … ein Auto abgeschleppt wird.
  • … andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen, beispielsweise am Ende eines Staus.

Kein Freibrief fürs Falschparken

Das Parken in zweiter Reihe hingegen ist generell verboten. Daran ändert auch die Warnblinkanlage nichts. Im Gegenteil: Der Missbrauch des Warnblinkers kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro einbringen.

Für Busfahrer gilt eine weitere Regel: Linienbusse und gekennzeichnete Schulbusse müssen an bestimmten Haltestellen das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich diesen nähern und während Fahrgäste ein- oder aussteigen.

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