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Home » Vier Tage Aussage – Widersprüche bei „Olga“
Deutschland

Vier Tage Aussage – Widersprüche bei „Olga“

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 29, 2026
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Vier Tage Aussage – Widersprüche bei „Olga“

Block-Prozess in Hamburg

Schlüsselzeugin verstrickt sich in Widersprüche

29.05.2026 – 17:32 UhrLesedauer: 2 Min.

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Christina Block im Gericht: Am Freitag sagte erneut die Zeugin „Olga“ im Hamburger Prozess aus. (Quelle: Georg Wendt/dpa-pool/dpa/dpa-bilder)

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Zeugin „Olga“ hat im Block-Prozess den Anwalt Andreas C. schwer belastet. Doch während der Befragung offenbarten sich Widersprüche in ihrer Aussage.

Im Hamburger Prozess um die mutmaßliche Entführung der Block-Kinder hat die israelische Zeugin „Olga“ Anwalt Andreas C. vorgeworfen, das Entführungsteam falsch über rechtliche Konsequenzen beraten zu haben. Im Kreuzverhör sagte sie jedoch, C. habe nie konkret über die angewandte Gewalt gesprochen.

Die 51-Jährige trat im Prozess unter dem Alias-Namen „Olga“ auf. Laut Anklage war sie Mitarbeiterin einer israelischen Sicherheitsfirma, die für die Entführung verantwortlich sein soll. Sie hatte sich erst im laufenden Verfahren aus Israel gemeldet und erhielt sicheres Geleit. Die Befragung dauerte vier Prozesstage.

Widerspruch im Zeugenstand

C.s Verteidiger Marko Voß fragte die Zeugin, ob C. je erklärt habe, es werde keine rechtlichen Konsequenzen haben, den Vater zu Boden zu bringen, die Kinder zu fesseln, Klebetape um ihren Kopf zu wickeln oder ein Kind über die Schulter durch einen Wald zu tragen. Die Zeugin verneinte jede dieser Fragen. Voß hielt ihr vor, wie sein Mandant falsch beraten haben solle, wenn über diese Dinge nie gesprochen worden sei. Die Zeugin hatte zuvor erklärt: „Alles war falsch.“

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Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott sagte am Rande der Verhandlung: „Es ist sehr deutlich geworden anhand der Aussage der Zeugin, dass meine Mandantin Frau Block nicht wusste, was in der Silvesternacht geschehen werde.“ Anders sah das die Nebenklage. Nebenklage-Anwalt Philip von der Meden, der Stephan Hensel vertritt, erklärte, die israelischen Zeugen und Beschuldigten hätten deutlich gemacht, dass die Entführung so stattgefunden habe wie angeklagt.

Andreas C. soll Israelis im Elysée einquartiert haben

Neben Christina Block und einem 36-jährigen Israeli gehört C. zu den Hauptangeklagten. Die Anklage wirft ihm vor, gemeinsam mit Block den Auftrag zur Entführung der Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark erteilt zu haben. Laut Anklage soll er das israelische Team im Hotel Grand Elysée unentgeltlich einquartiert haben. C. ist Aufsichtsratsvorsitzender der Elysée Hotel AG Hamburg.

Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sowie gemeinschaftliche Freiheitsberaubung. Im Prozess hat C. bisher geschwiegen.

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Parallel wurde bekannt, dass das Ermittlungsgericht dem weiteren Beschuldigten Jonathan C. auf dessen Antrag hin sicheres Geleit für eine Zeugenaussage gewährt hat. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift seien aus ihrer Sicht nicht erfüllt gewesen: „Die Staatsanwaltschaft hatte keinen entsprechenden Antrag gestellt, weil die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift aus Ihrer Sicht nicht vorlagen.“ Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über die Entscheidung berichtet.

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