Neue Ermittlungen
Videoaufnahmen sollen Christina Block belasten
Aktualisiert am 17.04.2026 – 14:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Hat Christina Block die Entführung ihrer Kinder beauftragt oder handelten die mutmaßlichen Entführer auf eigene Faust? Neue Ermittlungen sollen die Steakhaus-Erbin jetzt schwer belasten.
Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge haben die Ermittler im Fall Block noch einmal Bilder einer Überwachungskamera ausgewertet. Die Aufnahmen würden die Version von Belastungszeugen gegen Christina Block stützen, hieß es.
Christina Block steht derzeit mit weiteren Angeklagten in Hamburg vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Vaters in Auftrag gegeben zu haben.
Um die widersprüchlichen Aussagen zu prüfen, haben die Ermittler laut „Spiegel“ nun noch einmal Überwachungsbilder des Hotels gesichtet. Demnach sollen die Aufnahmen zeigen, wie Block am 28. Dezember 2023 das Grand Élysée um 16.20 Uhr betritt, kurz darauf wieder nach draußen geht – und dann mit einer weißen Tüte in der rechten Hand zurückkehrt. Knapp 16 Minuten später verlasse Block das Hotel ohne Tüte erneut.
Das Fazit der Hauptermittlerin belaste Block, schreibt der „Spiegel“. In einem Vermerk erkläre diese, der durch die Videobilder dokumentierte Aufenthalt von Block in dem Hotel passe zu den Aussagen der mutmaßlichen Entführer.
Der Anwalt von Blocks Ex-Mann teilte t-online unterdessen mit, der „Spiegel“-Bericht treffe zu. Er gehe davon aus, dass die neuen Ermittlungsergebnisse Eingang in den Prozess finden würden. Ingo Bott, Blocks Verteidiger, kündigte derweil an, seine Mandantin werde zu den Verfahrensdokumenten Stellung beziehen.
In dem Fall gibt es insgesamt sieben Angeklagte. Alle bestreiten, etwas Unrechtes getan zu haben. Nur ein 36 Jahre alter Israeli, der in Untersuchungshaft sitzt, hat Vorwürfe eingeräumt. Christina Block und ihr Ex-Mann Stephan Hensel haben vier gemeinsame Kinder. Die beiden jüngsten hatte der Vater nach einem Wochenendbesuch 2021 bei ihm in Dänemark nicht wie vereinbart zurückgebracht. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.










