Polizei gibt Festnahme bekannt
Mädchen wohl in Gemeinschaftsunterkunft vergewaltigt
01.10.2026 – 10:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Sexualdelikt im Raum Kölleda beschäftigt Polizei und Staatsanwaltschaft. Während im Netz Spekulationen kursieren, sitzt ein Verdächtiger bereits in Haft. Die Polizei spricht eine Warnung aus.
Im Landkreis Sömmerda ist es nach Erkenntnissen der Polizei womöglich zu einem Sexualdelikt zum Nachteil eines minderjährigen Mädchens gekommen. Die mutmaßliche Vergewaltigung spielte sich nach Angaben der Landespolizeiinspektion Erfurt bereits am Abend des 13. September in einer Gemeinschaftsunterkunft ab. Doch die Polizei informierte die Öffentlichkeit erst jetzt, zweieinhalb Wochen später.
Der Grund: „Die in den sozialen Medien verbreiteten Darstellungen zur Auffindesituation der Jugendlichen sowie die daraus teilweise abgeleiteten Behauptungen und Spekulationen entsprechen nicht dem tatsächlichen Ermittlungsstand“, heißt es in einer Pressemitteilung.
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Polizei nimmt Verdächtigen noch in der Nacht fest
Die Polizei stellt den bisherigen Stand klar – um die in den sozialen Medien sich verbreitenden Spekulationen zu unterbinden. Der Tatverdächtige sei noch in der Nacht an seiner Wohnanschrift vorläufig festgenommen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt sei der Verdächtige am darauffolgenden Tag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Erfurt vorgeführt worden. Der Richter habe die vorläufige Festnahme bestätigt und Untersuchungshaft angeordnet. Danach sei der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.
Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen aufgenommen. Es geht unter anderem um den Verdacht der Vergewaltigung. Weitere Details zu dem Fall will die Polizei zu diesem Zeitpunkt nicht veröffentlichen. Als Gründe führen die Beamten den besonderen Schutz des minderjährigen mutmaßlichen Opfers sowie die laufenden Ermittlungen an.
Polizei warnt vor Spekulationen und falschen Behauptungen
Die Polizei bittet die Öffentlichkeit darum, sich nicht an den Spekulationen in den sozialen Medien zu beteiligen und ungeprüfte Informationen nicht weiterzuverbreiten. Falsche Behauptungen könnten Betroffene zusätzlich belasten, die Ermittlungen beeinträchtigen und zudem strafrechtlich relevant sein, warnt die Polizei.
