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Home » Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob erklärt
Wirtschaft

Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob erklärt

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 25, 2026
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Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob erklärt

Hinzuverdienst

Teilzeit oder Minijob – was ist der Unterschied?


Aktualisiert am 03.07.2025Lesedauer: 4 Min.

Aufsteller vor einem Restaurant (Archivbild): In der Gastronomie werden häufig Teilzeitstellen angeboten.Vergrößern des Bildes

Aufsteller vor einem Restaurant (Archivbild): In der Gastronomie werden häufig Teilzeitstellen angeboten. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Wer nicht Vollzeit arbeiten kann oder will, kann vor der Frage stehen, ob ein Minijob oder eine Teilzeitstelle das Richtige ist. Was sich für wen eignet.

Geld verdienen, ohne Steuern und Abgaben zahlen zu müssen, klingt verlockend. Und mit einem Minijob ist das auch machbar. Doch wie lohnenswert ist es wirklich, einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen? Wäre ein Teilzeitjob nicht die bessere Alternative?

Wir erklären, wie sich Minijob und Teilzeit unterscheiden, was für und was gegen die beiden Modelle spricht und was vor allem Frauen bedenken sollten.

Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob. Auch eine geringfügige Beschäftigung wie der Minijob ist eine Teilzeitbeschäftigung. Sozialrechtlich gibt es aber schon Unterschiede.

Denn wer maximal 520 Euro im Monat verdient, ist nicht sozialversicherungspflichtig. Minijobber müssen lediglich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Davon können sie sich aber befreien lassen. Kranken- und pflegeversichert sind Minijobber nicht. Auch haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verdienen Sie mehr als 520 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr, gelten Sie nicht mehr als Minijobber und müssen Sozialabgaben leisten. Bis zur Verdienstgrenze von 1.600 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) zahlen Sie allerdings reduzierte Beiträge. Das nennt sich dann Midijob, eine weitere Art der Teilzeitbeschäftigung.

Dabei gilt: Je näher Sie mit Ihrem Verdienst an die Obergrenze rücken, desto stärker gleichen sich die Abgaben an die regulären Beitragssätze an. Nehmen Sie in Teilzeit mehr als den steuerlichen Grundfreibetrag ein, werden neben den Versicherungsbeiträgen auch Steuern fällig.

Das kommt darauf an, was Sie mit Ihrer Arbeit bezwecken. Sind Sie bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt und suchen eine zusätzliche Einnahmequelle, bietet sich ein Minijob an, weil keine Sozialabgaben anfallen.

Auch Menschen, die noch nicht oder nicht mehr voll im Berufsleben stehen, wie Studierende, Schüler oder Rentner können über einen Minijob nachdenken. Wer allerdings im erwerbsfähigen Alter ist, sollte sein Geld nicht ausschließlich per Minijob verdienen.

Denn er bringt Ihnen mit der Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat keine finanzielle Sicherheit. Schon gar nicht langfristig: Denn bei einem solchen Niedriglohn dürfte es nicht nur unmöglich sein, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen, Sie erwerben auch nur einen sehr geringen gesetzlichen Rentenanspruch. Lesen Sie hier, wie Sie Teilzeit und Minijob kombinieren können.

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