Erhöhte Sorgfalt
Unfall beim rückwärts Ausparken: Wer haftet?
Aktualisiert am 26.03.2026 – 14:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Beim Rückwärtsausparken kann es schnell zu einem Unfall mit einem anderen Auto kommen. Doch wer haftet und welche Regeln gelten?
Das Rückwärtsfahren birgt insbesondere beim Ausparken ein erhöhtes Gefahrenpotential. Entsprechende Fälle zählen zu den häufigsten Verkehrsunfallursachen. Schnell stellt sich die Frage der Haftung.
Den Rückwärtsfahrenden trifft gemäß der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dies bedeutet, dass Ausparkende lieber einmal mehr als zu wenig schauen sollte, ob tatsächlich kein anderes Fahrzeug kommt.
Der Anscheinsbeweis spricht bei einem Unfall dem Ausparkenden meistens die alleinige Schuld zu. Der Grund: Wer eine gewisse Handlung vornimmt, ist auch dafür verantwortlich, wenn hierbei ein Schaden entsteht. Beim Rückwärtsausparken bedeutet es, dass der Fahrer sehr vorsichtig sein muss, da er die Hauptverantwortung hat.
Der Rückwärtsfahrende ist zwar nicht immer allein verantwortlich, aber die Beweislast liegt bei ihm. Aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht sind Rückwärtsausparkende an einem Unfall zunächst einmal schuld. Um davon freigesprochen zu werden, muss er nachweisen, dass er den Unfall nicht verschuldet hat oder der andere Fahrer ebenso gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat.
Generell werden bei der Entscheidung verschiedene Aspekte berücksichtigt, beispielsweise:
Als angemessenes Tempo auf einem Parkplatz sieht das Gericht meist Schrittgeschwindigkeit mit maximal zehn Stundenkilometern an. Überhöhte Geschwindigkeit und mangelnde Bremsbereitschaft führen häufig zur Teilschuld.
Der ausparkende Fahrer muss den rückwärtigen Verkehr überprüfen und sicherstellen, dass er ausreichend sieht. Nicht immer reichen Rückspiegel und der Blick über die Schulter.
Falls möglich, empfiehlt es sich, einen Beifahrer aussteigen und die Situation überprüfen zu lassen. Wenn ein Fahrzeug im toten Winkel steht, ist es sonst kaum zu erkennen. Ist die Situation eingeschränkt, hilft eine Einweisung durch eine zweite Person.
Moderne Fahrzeuge sind teilweise mit einer Weitwinkel-Rückfahrkamera ausgestattet. Dies gilt jedoch noch nicht als Standard.
Wenn beide Fahrzeuge rückwärts fahren und kollidieren, kommt es auf den Einzelfall an. In der Regel haften beide jeweils zur Hälfte. Anders verhält es sich, wenn ein Fahrzeug bereits steht. Der auffahrende Fahrer trägt in dem Fall die alleinige Schuld. Doch auch das muss der stehende Fahrer belegen, beispielsweise durch Zeugen.
Bei einem Zweifel an der Schuld ist es aufgrund des komplexen Verkehrszivilrechts und der individuellen Einzelfallentscheidung ratsam, juristischen Rat einzuholen.










