Geld für Mehrarbeit
Überstunden auszahlen lassen: Lohnt sich das?
Aktualisiert am 18.09.2026 – 10:52 UhrLesedauer: 4 Min.
Überstunden auszahlen lassen oder abfeiern? Diese Frage stellt sich vielen Arbeitnehmern, die mehr Stunden arbeiten, als sie eigentlich müssten. t-online erklärt die Regelungen.
In vielen Verträgen ist genau geregelt, ob es für Überstunden einen Freizeitausgleich gibt, oder ob die zusätzlich geleisteten Stunden bezahlt werden sollen. Klauseln, in denen eine unbestimmte Höhe an Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten werden, sind unzulässig. Erlaubt ist eine solche Regelung nur, wenn die Anzahl der zu leistenden Überstunden begrenzt ist.
t-online erklärt Ihnen, wann Ihnen wie viel Geld für die geleistete Mehrarbeit zusteht – und was Sie noch beachten sollten.
Wann muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nichts von Freizeitausgleich steht oder davon, dass eine kleine Zahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist, haben Sie gute Chancen darauf, Überstunden bezahlt zu bekommen.
Das gilt zumindest dann, wenn Sie nicht in einer gutbezahlten oder leitenden Position tätig sind. Denn in einem solchen Fall werden Sie in der Regel nicht nach Stunden, sondern für Ergebnisse bezahlt. Auch Geschäftsführer, Rechtsanwälte und Ärzte können meist nicht mit einer Überstundenvergütung rechnen.
Das gilt auch, wenn Arbeitnehmer eine deutlich herausgehobene Vergütung erzielen. Das ist der Fall, wenn Sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen verdienen. Lesen Sie hier, wie hoch diese aktuell ist.
Wenn keiner der genannten Fälle auf Sie zutrifft, können Sie sich Ihre Überstunden auszahlen lassen – vor allem, wenn es in Ihrer Branche üblich ist, dass Überstunden bezahlt werden. Für einen solchen Überstundenausgleich ist der Arbeitgeber laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verantwortlich. Lesen Sie hier, wie Sie den Ausgleich für Überstunden richtig berechnen.
Wie viel bekomme ich für eine Überstunde?
Pauschal lässt sich das nicht sagen – es kommt darauf an, wie viel Sie pro Stunde verdienen. Ihren Stundenlohn können Sie sich einfach anhand Ihres Bruttogehaltes ausrechnen. Wenn Sie 3.000 Euro brutto verdienen und für 40 Stunden pro Woche angestellt sind, dann beträgt Ihr Brutto-Stundenlohn 17,32 Euro.
Der Rechnung liegt die Annahme zugrunde, dass ein Monat im Schnitt 4,33 Wochen hat. Der Stundenlohn wird dann wie folgt berechnet: 3.000 / (40 x 4,33) = 17,32 Euro.
Haben Sie in einem Monat zehn Überstunden gemacht, bekommen Sie also 173,20 Euro zusätzlich ausbezahlt.
Gut zu wissen
Angestellte in Teilzeit erhalten ebenfalls den normalen Stundenlohn, wenn sie Mehrarbeit leisten. Übersteigt die Arbeitsdauer allerdings die eines Vollzeitbeschäftigten, haben Teilzeitkräfte sogar Anspruch auf Überstundenzuschläge.
Wie werden Überstunden versteuert?
Überstunden gehören zum Arbeitslohn und werden deshalb genauso versteuert wie der Rest des Gehalts auch. Je nachdem, wie viel Sie verdienen, sollten Sie aufpassen, dass Sie mit der Auszahlung der Überstunden nicht plötzlich mehr Steuern zahlen und letztendlich weniger Geld ausbezahlt bekommen.