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Home » Übernachten überall – wo es erlaubt ist
Mobilität

Übernachten überall – wo es erlaubt ist

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 1, 2026
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Übernachten überall – wo es erlaubt ist

Urlaub auf Achse

Dürfen Sie im Wohnmobil übernachten, wo Sie wollen?


Aktualisiert am 01.07.2026 – 17:11 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Entspannen auf dem Campingplatz: Das ist natürlich erlaubt. In der freien Natur gelten hingegen besondere Regeln. (Quelle: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa)

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Camping boomt wie noch nie. Aber dürfen Sie überhaupt im Wohnmobil übernachten, wo Sie wollen? Diese Regeln gelten in den 16 Bundesländern.

Der Urlaub im Wohnmobil verspricht die ganz große Freiheit – die in Wahrheit aber durchaus ihre Grenzen hat, wenn Sie in freier Natur campen wollen. Hier finden Sie die Regeln im Überblick.

Campen in freier Natur erlaubt?

Ob Sie das Wohnmobil auf einer Lichtung oder am Ufer eines Sees abstellen dürfen, regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Eines gilt aber generell: In Naturschutzgebieten ist das Campen ein absolutes Tabu. Und auf Privatgrund muss der Eigentümer zustimmen. Das gilt ebenso in privaten Wäldern.

Andererseits gilt das Betretungsrecht. Jeder darf sich demnach in der Natur erholen. Das schließt theoretisch auch das Übernachten ein – allerdings nicht das Wildcampen mit Tisch und Feuerstelle. Hier sind die Regelungen der Bundesländer im Überblick.

Wildcampen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Betretungsrecht schließt nicht das Abstellen von Wohnmobil oder Wohnwagen, das Zelten und Feuermachen ein.

Das Wildcampen geht über das Betretungsrecht hinaus und ist nicht erlaubt. Wer in einem Landschaftsschutzgebiet zelten will, muss sich dafür vorher die Erlaubnis der Kreisverwaltung einholen. In anderen Gebieten ist es generell verboten. Dazu zählen:

  • Nationalparks
  • Naturschutzgebiete
  • Naturdenkmäler
  • geschützte Landschaftsbestandteile
  • geschützte Biotope
  • Wildschutzgebiete
  • Wasserschutzgebiete

Das Campen ist nur auf den dafür vorgesehenen Grundstücken erlaubt. Wer im Wald campen will, benötigt dazu eine entsprechende Befugnis.

Wanderer dürfen eine Nacht lang zelten. Das gilt jedoch nicht für Nationalparks, nationale Naturmonumente und Naturschutzgebiete. Auf Privatbesitz ist die Befugnis des Besitzers nötig.

Der Stadtstaat hat kein eigenes Landeswaldgesetz. Daher gilt das Bundeswaldgesetz. Der Naturschutz, andere Erholungssuchende und die Rechte des Eigentümers müssen geachtet werden, heißt es darin.

Wenn der Eigentümer zustimmt, dürfen Sie in freien Landschaften zelten.

Das Zelten und Abstellen von Wohnmobil oder Wohnwagen ist mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt.

Wildcampen ist verboten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Forstbehörde und der Waldbesitzer zugestimmt haben.

Nur wenn es der Waldbesitzer erlaubt hat, ist Wildcampen gestattet.

Campen in Zelten oder Freizeitfahrzeugen ist in freier Natur verboten.

Wenn der Waldbesitzer zustimmt, ist das Wildcampen erlaubt.

Auf 20 Übernachtungsplätzen ist Wanderern und Radfahrern eine Übernachtung erlaubt. Diese Erlaubnis schließt jedoch keine Freizeitfahrzeuge ein. Informationen erhalten Sie hier.

Sofern der Waldbesitzer zustimmt, ist das Wildcampen erlaubt.

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