Opel überprüft die Modelle Combo und Zafira aus dem Bauzeitraum von September 2023 bis Juli 2025. Weltweit sind 48.906 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland 5.946. Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 1601R, Opel nutzt den Code KTW.
Auch Toyota ist mit baugleichen Modellen betroffen. Hier geht es um Proace Verso, Proace, Proace City und Proace City Verso aus dem Bauzeitraum von März 2023 bis Juli 2025. Weltweit müssen 65.652 Fahrzeuge überprüft werden, 10.516 davon in Deutschland.
Die Aktualisierung erfolgt per OTA-Softwareupdate. Sollte dieses fehlschlagen, wird die Software in der Werkstatt aktualisiert oder das Infotainment-Steuergerät ersetzt. Der Rückruf wird vom KBA überwacht. Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit dem Anzeigeproblem sind bislang nicht bekannt.
Die beiden Stellantis-Aktionen stehen exemplarisch für eine Entwicklung, die sich seit Jahren abzeichnet. Autos müssen aufgrund von Rückrufen immer häufiger überprüft werden: 532-mal wurden im Jahr 2025 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstätten beordert – fast dreimal so oft wie noch 2010. Das zeigen Auswertungen der ADAC-Rückrufdatenbank auf Basis von Zahlen des KBA.
Dabei trifft es nicht nur mehr Modelle, sondern auch deutlich mehr Halter. 2024 waren 2,84 Millionen Fahrzeuge betroffen – ein Anstieg um 48 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Der ADAC nennt mehrere Gründe für diesen Trend: Hersteller bringen mehr Modelle in kürzeren Abständen auf den Markt, die Technik wird komplexer, und neue Anbieter erweitern die Vielfalt. Hinzu kommen große Rückrufwellen wie im Zusammenhang mit dem Abgasskandal oder defekten Takata-Airbags. Gleichzeitig gehen Unternehmen heute offener mit Mängeln um und reagieren auch bei kleineren Problemen mit offiziellen Aktionen.
Grundsätzlich gibt es verpflichtende Rückrufe und freiwillige Serviceaktionen. Verpflichtende Rückrufe ordnet das KBA an, wenn ein sicherheitsrelevanter oder umweltgefährdender Mangel vorliegt, etwa bei Bremsen, Airbags oder Lenkung. Wer eine solche Aufforderung ignoriert, riskiert die Stilllegung des Fahrzeugs. Bereits mehrere unbeachtete Schreiben können dazu führen, dass das Fahrzeug bei der nächsten Hauptuntersuchung beanstandet wird.
Freiwillige Aktionen betreffen meist weniger kritische Mängel, etwa Undichtigkeiten oder Softwarefehler. Auch wenn keine Pflicht besteht, empfiehlt der Automobilklub ACE, entsprechende Maßnahmen durchführen zu lassen, um Folgeschäden oder mögliche Gewährleistungsprobleme zu vermeiden.











