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Home » Straffrei beleidigen im Straßenverkehr: Sechs Tricks
Mobilität

Straffrei beleidigen im Straßenverkehr: Sechs Tricks

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 16, 2026
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Straffrei beleidigen im Straßenverkehr: Sechs Tricks

Hohe Bußgelder drohen

Beleidigen im Straßenverkehr – so bleiben Sie straffrei


Aktualisiert am 16.04.2026 – 07:54 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

So besser nicht: Aus dem Auto unflätige Schimpfworte zu brüllen, hat wenig Sinn. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Frank Roeder/imago)

Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Wie Sie dennoch Dampf ablassen können, aber dabei straffrei bleiben.

Zu heiß, zu kalt, volle Straßen, nervige andere Verkehrsteilnehmer – es gibt viele Gründe, sich im Straßenverkehr aufzuregen.

Aber das kann richtig teuer werden: Beleidigungen oder Nötigung im Straßenverkehr sind eine Straftat laut § 185 StGB – die mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Einen festen Gebührenkatalog gibt es nicht, häufig wird nach dem Gehalt geurteilt. Häufig handelt es sich um mindestens ein Monatsnettogehalt. Bei Handgreiflichkeiten drohen zwei Jahre Freiheitsstrafe. Laut ADAC kostete einen Autofahrer eine Beleidigung plus Nötigung 1.600 Euro plus einen Monat Fahrverbot.

Interessanterweise fluchen mehr Frauen als Männer im Auto, berichtet „Welt“: Bis zu 70 Prozent der Autoinsassinnen schimpfen im Auto vor sich hin – bei den Männern sind es einer dort zitierten Umfrage von Car-Gurus zufolge „nur“ 63 Prozent.

Ein wenig im Auto vor sich hinzuschimpfen, ist das eine, unkontrolliert herumzufluchen und zu beleidigen, das andere. Wie Sie Ihren Frust loswerden können, ohne dass es Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern gibt – der Rechtsanwalt Arndt Kempgens hat „Auto Motor und Sport“ einige Tipps gegeben:

Laut ADAC hatten Beleidigungen wie“A…loch“, „Drecksau“, „Wichser“, „Sch…wichser“, „Blöde Schlampe“, „alte Schlampe“ „Schlampen, ihr elendigen!“, „Sie haben den totalen Knall“, „Sie sind blöd im Kopf“, „Verbrecherin“, „blöde Kuh“, „A…loch“ plus Stinkefinger teure Folgen: Hier verhängten unterschiedliche Gerichte Strafen um die 1.000 Euro. Beim Stinkefinger plus Nötigung in Form von Überholen und Ausbremsen kam noch ein Monat Fahrverbot hinzu.

Straffrei blieben „Sie können mich mal …“, „Oberförster“, „Wegelagerer“, „komischer Vogel“ zu einem Polizisten, „Leck mich am A…!“ (im schwäbischen Sprachgebrauch), „Das ist doch Korinthenkackerei“ (im Streit über Parkknöllchen) oder „Parkplatzschwein“ zu einem Falschparker.

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