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Home » Staatsanwaltschaft prüft Morddrohung gegen CDU-Landeschef Manuel Hagel
Politik

Staatsanwaltschaft prüft Morddrohung gegen CDU-Landeschef Manuel Hagel

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 18, 2026
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Staatsanwaltschaft prüft Morddrohung gegen CDU-Landeschef Manuel Hagel

Beweismittel schon „vernichtet“

Staatsanwaltschaft prüft Morddrohung gegen Manuel Hagel

Aktualisiert am 18.03.2026 – 05:26 UhrLesedauer: 2 Min.

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Friedrich Merz (hinten) und Manuel Hagel: Hagel landete mit der CDU bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg hauchdünn hinter den Grünen von Cem Özdemir. (Archivbild) (Quelle: Neele Janssen/imago)

Manuel Hagel berichtete im Wahlkampf von Morddrohungen. Nun geht die Generalstaatsanwaltschaft der Sache nach. Der CDU-Landeschef habe das Drohschreiben „vernichtet“, heißt es aus der Behörde.

Nach dem Wahlkampf geht die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Morddrohungen gegen Baden-Württembergs CDU-Chef Manuel Hagel nach. Man habe wegen Drohungen, die durch die mediale Berichterstattung vor zwei Wochen bekannt wurden, beim Staatsschutzzentrum „von Amts wegen“ einen Prüfvorgang angelegt, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft auf Nachfrage mit. Zunächst hatte die „Welt“ darüber berichtet.

Es handelt sich dabei nicht um ein Ermittlungsverfahren. „Ein Prüfvorgang bezeichnet einen strafprozessualen Vorgang, in dem ein Sachverhalt näher aufgeklärt wird, um das Vorliegen eines Anfangsverdachts hinsichtlich einer verfolgbaren Straftat zu prüfen“, erklärt die Generalstaatsanwaltschaft. Der Sachverhalt werde nun gemeinsam mit dem Landeskriminalamt näher aufgeklärt sowie rechtlich bewertet.

Im Gespräch mit dem Portal „The Pioneer“ hatte Hagel wenige Tage vor der Wahl auf die Frage, ob es stimme, dass er und seine Kinder Morddrohungen bekommen hätten, geantwortet: „Leider ja – das ist für uns auch neu, auch als Familie. Ich kannte das so bisher nicht.“ Auch in internen CDU-Gremiensitzungen soll er nach der Wahl von den Drohungen berichtet haben.

Aus der medialen Berichterstattung hätten sich Hinweise auf ein Offizialdelikt ergeben, teilt die Generalstaatsanwaltschaft mit. Bei einem Offizialdelikt handelt es sich um eine Straftat, die der Staat von sich aus prüfen und verfolgen muss, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft davon erfahren – unabhängig davon, ob das Opfer eine Anzeige erstattet oder nicht.

Laut Generalstaatsanwaltschaft wurde keine förmliche Anzeige von Hagel erstattet. Die Behörde berichtet davon, bereits „informatorische Befragungen“ in der Angelegenheit durchgeführt zu haben. „Demnach sei ein Drohschreiben an der Privatadresse von Herrn Hagel eingegangen, das er in der Folge vernichtet habe.“ Die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat vorliegt, dauere noch an.

In der CDU ist zwar ebenfalls nicht von einer förmlichen Anzeige die Rede, aber davon, dass man die Polizei kontaktiert habe. „In der Sache hatte ein Gespräch mit den Sicherheitsbehörden stattgefunden“, teilte ein Fraktionssprecher mit. Man wolle das Thema aber nicht weiter kommentieren. „Dazu wurde uns geraten, auch um Nachahmung zu vermeiden“, betonte er. „Das Wohl und die Sicherheit der Familie von Herrn Hagel stehen für uns an oberster Stelle.“

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