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Home » Marius Borg Høiby muss ins Gefängnis
Politik

Marius Borg Høiby muss ins Gefängnis

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 15, 2026
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Marius Borg Høiby muss ins Gefängnis

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Urteil in Oslo: Marius Borg Høiby muss ins Gefängnis

Aktualisiert am 15.06.2026 – 08:47 UhrLesedauer: 2 Min.

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40 Anklagepunkte, darunter mehrere Vergewaltigungsvorwürfe: Mette-Marits Sohn wurde im Prozess gegen ihn schuldig gesprochen. So hoch fällt das Strafmaß aus.

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, ist laut norwegischen Medien für eine Reihe von Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde ihm eine einstweilige Verfügung auferlegt. Das berichteten die Zeitungen „Verdens Gang“ und „Aftenposten“ übereinstimmend. Der Angeklagte verfolgt die Urteilsverkündung aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gefängnis.

Im Detail wurde 29-Jährige in zwei von vier Vergewaltigungsfällen schuldig gesprochen. Auch in mehreren Fällen der Körperverletzung und Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz gab es einen Schuldspruch. An vier seiner Opfer muss er Entschädigungen im vierstelligen Bereich zahlen.

Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre Haft

Der wochenlange Prozess gegen Marius Borg Høiby war im März zu Ende gegangen. Der Norweger war in 40 Punkten angeklagt – allein 20 davon bezogen sich auf eine Ex-Freundin, der er sich wegen eines Kontaktverbots nicht mehr nähern darf. Dem Norweger wurden unter anderem vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Die mutmaßlichen Opfer soll Mette-Marits Sohn bei den Taten gefilmt haben.

Die Staatsanwälte hatten zum Ende des Prozesses sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Marius Borg Høibys Verteidiger hatten dagegen für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. In Bezug auf die Vergewaltigungsanklagen sollte er freigesprochen werden, meinten die Anwälte.

Marius Borg HøibyVergrößern des Bildes
Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit stand im Frühjahr unter anderem wegen Vergewaltigung vor Gericht. (Archivbild) (Quelle: Ane Hem/NTB/dpa/dpa-bilder)

Marius Borg Høiby wollte Untersuchungshaft verlassen

Seit 2. Februar saß er in Untersuchungshaft. Nun ist klar: Er wird hinter Gittern bleiben. Vor dem Urteil hatte der Beschuldigte wiederholt versucht, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Er beantragte, die Zeit bis zum Urteil mit einer Fußfessel im Hausarrest verbringen zu dürfen.

Bei der Anhörung argumentierte er unter anderem mit den Haftbedingungen. „Ich sitze im Osloer Gefängnis in Einzelhaft. Ich habe extrem wenig menschlichen Kontakt, zwei oder drei Besuche pro Woche. Das ist sehr wenig.“ Er wolle näher bei seiner Familie und seinen Freunden sein. Seinen Gefängnisalltag bezeichnete er als „ziemlich hart“.

Der verantwortliche Richter lehnte den Antrag jedoch ab. Er begründete seine Entscheidung damit, dass Marius Borg Høiby in der Vergangenheit gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen hatte, indem er sein mutmaßliches Opfer trotz Verbots kontaktiert hatte. Außerdem seien viele Straftaten, die Mette-Marits Sohn vorgeworfen werden, in seiner Wohnung begangen worden. Sollte der Angeklagte mit Fußfessel entlassen werden, bestände zwar Hausarrest, er hätte jedoch Zugang zu seinem Laptop und seinem Handy.

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