Ab Oktober senkt die Bundesregierung die Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Das ist bequem, aber ungerecht. Doch die eigentliche Gefahr droht an anderer Stelle.

Nun soll es also wieder ein Tankrabatt richten. Von Oktober bis zum Jahresende sollen Bürger und Unternehmen an der Tankstelle um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Man kann das für notwendig halten. Hohe Kraftstoffpreise treffen Pendler, Handwerker, Speditionen und Unternehmen unmittelbar. Wenn ein externes Ereignis die Energiepreise nach oben treibt, darf ein Staat seine Bürger damit nicht einfach alleinlassen.

Aber deshalb ist diese Lösung noch lange keine gute und zeugt erst recht nicht von wohlüberlegter Wirtschaftspolitik.

Der Tankrabatt ist bequem, aber ungerecht

Der Tankrabatt ist ein fiskalisches Morphin: Er lindert den Schmerz, aber er heilt nicht die Krankheit. Zudem setzt er einen fragwürdigen Anreiz. Anstatt die Entlastung dorthin zu lenken, wo sie besonders benötigt wird, verbilligt der Staat jeden getankten Liter – unabhängig von Einkommen und Bedürftigkeit.

Wer wenig fährt, erhält wenig. Wer viel fährt, erhält viel. Das ist nicht zielgenau.

Dabei hat die Bundesregierung bereits die Grundlagen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlungsmechanismus gelegt. Er wird jedoch nicht mit dem aktuellen Tankrabatt an der Zapfsäule umgesetzt. Zunächst bleibt also die große Gießkanne. Das größere ordnungspolitische Problem kommt danach.

Der Deckel greift tiefer ein als der Rabatt

Spätestens zum 1. Januar 2027 will die Bundesregierung einen vorübergehenden Spritpreisdeckel nach dem Vorbild von Luxemburg oder Belgien einführen. Damit sollen die Versorgungssicherheit gewährleistet und missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.

Krise am Golf, Krise an der Zapfsäule: Die Spritpreise stehen weltweit unter Druck. (Quelle: IMAGO/Nicolas Koutsokostas)

Doch die Rolle des Staates verändert sich dadurch grundlegend: Bislang greift er nur über Steuern in den Preis ein. Dann aber will er die Preisbildung selbst steuern. Genau hier wird es ordnungspolitisch heikel.

Denn ein Höchstpreis klingt zunächst verbraucherfreundlich. Doch jeder Höchstpreis erfordert eine Antwort auf die unangenehme Frage: Wie wird er festgelegt? Liegt er zu hoch, bleibt er wirkungslos. Liegt er zu niedrig, kann er Anbieter unter Kostendruck setzen. Und schließlich kann die Obergrenze selbst zum Preisanker werden. Denn wer wird diese Obergrenze schon unterschreiten, wenn er es nicht muss?

Aufsicht schützt den Markt, ein Deckel ersetzt ihn

Das ist der entscheidende Unterschied zwischen Wettbewerbspolitik und Preisverwaltung: Wettbewerbspolitik versucht, den Markt funktionsfähig zu halten. Preisverwaltung hingegen versucht, das Ergebnis des Marktes festzulegen.

Die Bundesregierung hatte bereits einen anderen Weg eingeschlagen: Sie verschärfte das Kartellrecht und weitete die Überwachung des Kraftstoffmarktes aus. Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise grundsätzlich nur noch einmal täglich erhöhen. Das soll Transparenz schaffen und missbräuchliche Preisaufschläge erschweren. Es ist etwas anderes als Preisverwaltung.

Wenn Unternehmen Preise missbräuchlich setzen, muss der Staat den Wettbewerb schützen. Er sollte dabei aber vorsichtig vorgehen und nicht selbst zum Preissetzer werden. Denn der Staat kennt weder die Kostenstruktur jeder Raffinerie noch die Wettbewerbssituation jeder Tankstelle. Einen Höchstpreis festzulegen ist deshalb etwas anderes, als einen Markt zu überwachen.

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