Koalition bleibt vage
Minijobs doch nicht vor der Abschaffung? Söder gibt nicht auf
02.07.2026 – 17:01 UhrLesedauer: 3 Min.
Einer der Reformvorschläge der Rentenkommission wird möglicherweise doch nicht umgesetzt. Zur Abschaffung der Minijobs bleibt die Koalition zurückhaltend.
Insgesamt 6,8 Millionen Menschen sind in Deutschland geringfügig beschäftigt, arbeiten also in einem Minijob. Wer in einem solchen Job tätig ist, darf maximal 603 Euro im Monat verdienen, zahlt darauf aber keine Steuern und auch keine Sozialabgaben. Der Arbeitgeber zahlt allerdings eine Pauschale in die Sozialkassen ein: 15 Prozent des Lohns in die Rentenversicherung, 13 Prozent in die Krankenkasse. Zusätzlich muss er zwei Prozent des Bruttolohns des Minijobbers als pauschale Lohnsteuer abführen.
Doch damit soll nach den Vorstellungen der Rentenkommission Schluss sein: Um die Rentenansprüche für diese Gruppe der Beschäftigten zu erhöhen und zugleich die Sozialkassen zu entlasten, sollten Minijobs faktisch abgeschafft werden. Dies gehörte zu den 33 Empfehlungen der Kommission zur Rentenreform.
Merz vertagt Minijob-Entscheidung auf den Herbst
Eine Woche später hat sich die Koalition darauf geeinigt, die Reformvorschläge der Rentenkommission umzusetzen. Doch beim Thema Minijobs konnte sie sich offenbar nicht zu einem klaren Beschluss durchringen. Im Beschlusspapier nach dem Koalitionsgipfel heißt es lediglich: „Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Minijobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben.“
CSU-Chef Markus Söder, der sich gegen die Abschaffung der Minijobs eingesetzt hat, sagte dazu in der Pressekonferenz am Donnerstag: Wenn etwas angehoben werde, „dann schafft man es nicht einfach ab“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte lediglich an, darüber im Herbst erst eine Entscheidung treffen zu wollen.
Die Anhebung der Pauschalsteuersätze würde bedeuten, dass Arbeitgeber statt zwei Prozent des Bruttolohns künftig fünf Prozent als Lohnsteuer abführen müssten. Bei einem Gehalt von 603 Euro wäre das ein Anstieg von 12,06 Euro auf 30,15 Euro. Diesen Betrag zahlen aber nur die Arbeitgeber – für die Minijobber bliebe der Minijob weiterhin steuerfrei.
Gastrobranche und Landwirtschaft vom Plan entsetzt
Seit der Empfehlung der Rentenkommission haben sich vor allem die Gastro- und Tourismusbranche, aber auch die Landwirtschaft gegen die Pläne gestellt. „Gerade auch wir in der Landwirtschaft, neben der Gastronomie, sind auf Minijobber angewiesen“, sagte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, im brandenburgischen Rangsdorf südlich von Berlin. Sie helfen bei der Ernte und der Aussaat. „Für uns sind sie nicht ersetzbar und insofern bedeutet das eine weitere Belastung der Landwirtschaft, die im Moment schon ums Überleben kämpft.“
Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit sind Minijobs ein Problem, da sie geradezu dazu verführen, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Deutschland sei etwa eines der Länder in Europa, die im Bereich der Erwerbsbeteiligung von Frauen am oberen Rand des EU-Vergleichs liegen, sagt die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles.










