Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, müssen Sie keine Strafe zahlen, wenn Sie den Verlust schnellstmöglich melden und ein neues Ausweisdokument beantragen. Das dient zudem auch dem Schutz Ihrer Daten.
Melden Sie den Verlust Ihres Ausweises dagegen nicht und sind auch nicht im Besitz eines Reisepasses, ist das eine Ordnungswidrigkeit, denn in Deutschland herrscht Ausweispflicht. Besitzen Sie keinen Identitätsnachweis, können Strafen bis zu 5.000 Euro drohen. Die Höhe des Bußgeldes liegt aber im Ermessen der Behörden. Bei Ausweisen, die mehrere Monate abgelaufen sind, werden meist zwischen 10 und 50 Euro fällig.
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
Haben Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden und möchten ihn weiterverwenden, melden Sie sich erneut persönlich beim Bürgeramt.
Dort wird der Ausweis als offiziell aufgefunden eingetragen und die Verlustmeldung bei der Polizei gelöscht.
Erst danach können Sie Ihren Ausweis bis zum Ende der Gültigkeit weiternutzen.










