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Home » Schwarz-Rot beschließt Änderungen im Bundestag
Politik

Schwarz-Rot beschließt Änderungen im Bundestag

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 6, 2026
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Schwarz-Rot beschließt Änderungen im Bundestag

„Bitterer Tag für Patienten“

Koalition beschließt Änderungen an Klinikreform – scharfe Kritik

06.03.2026 – 16:01 UhrLesedauer: 2 Min.

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Unionsfraktionschef Jens Spahn (l) und Gesundheitsministerin Nina Warken: Der Bundestag stimmte Warkens Gesetzesentwurf zu. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Eine Neuordnung der Krankenhäuser in Deutschland steht eigentlich schon im Gesetz. Sie sorgt aber noch immer vielerorts für Unruhe. Union und SPD bringen jetzt Nachbesserungen durchs Parlament.

Der Bundestag hat mehrere Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen, die mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben sollen. Das Parlament nahm nach monatelangen Verhandlungen der schwarz-roten Koalition einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an. Ermöglicht werden damit längere Übergangszeiten und mehr Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität. Von der Opposition kam scharfe Kritik. Das Gesetz muss abschließend noch durch den Bundesrat.

Warken sagte in der Debatte: „Viele Regelungen der Krankenhausreform waren für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar.“ Die Anpassungen gäben nun „Planungssicherheit mit realistischen Fristen“. Bei Ausnahmeregelungen sei ein guter Weg gefunden worden, damit es nicht zu „ungewollten Versorgungslücken“ komme. Die Ministerin wies Vorwürfe einer Verwässerung der Reformziele zurück. „Weder haben wir das Fachpersonal noch das Geld, die Strukturen so zu belassen, wie sie sind.“

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf Änderungen an der Krankenhausreform verständigt. Das Gesetz war Ende 2024 noch von der damaligen Bundesregierung unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) trotz deutlicher Kritik beschlossen worden. Ziel der Reform ist es unter anderem, den finanziellen Druck auf Kliniken zu verringern, immer mehr Behandlungen durchführen zu müssen, und zugleich eine stärkere Spezialisierung bei komplexen Eingriffen zu fördern.

Zentrales Instrument dafür sollen genauer definierte „Leistungsgruppen“ für Behandlungen sein, für die jeweils einheitliche Vorgaben etwa zur Ausstattung und zu Fachärzten gelten. Nur Kliniken, die die Kriterien erfüllen, sollen diese Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Das Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen. Umstellungen bei der Vergütung sollen ein Jahr später laufen.

Die Opposition stimmte gegen die Pläne. Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem „bitteren Tag für die Patienten“ und einer faktischen Rückabwicklung der Reform. Komplexe Eingriffe könnten nun doch wieder an Kliniken erbracht werden, die sie nur selten durchführen. Dabei wisse man: „Routine rettet Leben.“ Linke-Fachpolitiker Ates Gürpinar warnte dagegen, es würden flächendeckend bedarfsnotwendige Krankenhäuser schließen. Der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert sagte, es werde ein „bürokratisches Monstrum“ geschaffen, das die Ineffizienz im Gesundheitswesen weiter steigere.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von einer Enttäuschung aus Sicht der Patienten. „Jetzt werden Milliarden Euro für eine verwässerte Strukturreform ausgeben, ohne die stationäre Versorgung der kranken Menschen grundsätzlich zu verbessern“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Der Sozialverband Deutschland mahnte, oberste Prämisse müsse jetzt sein, die Versorgung bundesweit einheitlich zu gestalten und qualitativ zu verbessern. „Daran muss bei der Ausgestaltung vor Ort unbedingt festgehalten werden.“

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