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Home » Schneider will Grundgesetz ändern – Union blockt ab
Politik

Schneider will Grundgesetz ändern – Union blockt ab

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 13, 2026
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Hitzeschutz

Minister will Grundgesetz ändern – Union hält dagegen


13.08.2026 – 14:12 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0863613967Vergrößern des Bildes

Hohe Temperaturen machen Deutschland sehr zu schaffen (Symbolbild): Der Umweltminister will einen anderen Umgang mit den Folgen des Klimawandels. (Quelle: IMAGO/Bernd Feil/M.i.S./imago)

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Ein heißer Sommer und ein ambitionierter Plan: Umweltminister Schneider will eine Grundgesetzänderung beim Hitzeschutz, der SPD-Politiker geht in die Offensive. Es droht ein Konflikt mit der Union.

Carsten Schneider steht vor dem Kanzleramt in der Berliner Mittagssonne. Gerade noch saß der Umweltminister mit seinen Ministerkollegen am Kabinettstisch in der Regierungszentrale hinter ihm. In die Kameras sagt der SPD-Politiker nun: „Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlung, Taten, aber auch Ausgaben hat.“ Schneider redet über den Umgang mit den Folgen des Klimawandels.

Für den Hitzeschutz sollen nach dem Willen des Ministers künftig nicht mehr nur Länder und Gemeinden zuständig sein, sondern auch der Bund. Er soll als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden. Abgestimmt hat Schneider diesen Vorstoß mit seinen Kabinettskollegen bei der Sitzung am Mittwoch offenbar nicht. Denn der Koalitionspartner Union hält sofort offensiv dagegen. So erteilt der neue Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) Schneiders Plänen eine klare Absage. Hat der Umweltminister sich verzettelt?

Der heiße und trockene Sommer hat in Deutschland bereits Tausende Menschenleben gefordert. Eine Debatte darüber, wie die Menschen besser vor der Hitze geschützt werden können, ist entbrannt. Mehr Bäume und Grünflächen als natürliche Klimaanlagen, Sonnensegel auf öffentlichen Plätzen, Trinkwasserstationen oder mehr öffentliche Kühlräume – all diese Dinge verhindern zwar keine Hitzewellen, sie können die Bevölkerung aber zumindest etwas vor Hitze schützen.

Carsten SchneiderVergrößern des Bildes
Will mehr Kompetenzen für den Bund beim Hitzeschutz: Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). (Archivbild) (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/dpa-bilder)

Schneider: „Ich halte das für zwingend notwendig“

Für die Planung und Umsetzung solcher Anpassungsmaßnahmen vor Ort sind Länder und Kommunen zuständig. Der Bund darf nur in Ausnahmefällen unterstützen, hilft klammen Kommunen mit Modell-Förderprogrammen. Der Bundesrechnungshof monierte zuletzt, der Bund überschreite dabei seine Kompetenzen.

Schneider kündigte nun an, in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden könne, um Klimaanpassung zu einer gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zu machen. „Ich halte das für zwingend notwendig“, betonte der SPD-Politiker bestimmt. Auf die Frage, ob er das gerade auch am Kabinettstisch besprochen habe, reagierte der Minister bei seinem Statement am Mittwoch allerdings ausweichend. Er fühle sich in seinem Vorhaben durch den Koalitionsvertrag unterstützt, sagte er. Das dürfte kaum ausreichen.

Zwar haben Union und SPD im Koalitionsvertrag tatsächlich festgehalten, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe von Klimaanpassung und Naturschutz zu prüfen. Diese Prüfung ist aber auf Unionsseite offenbar schon abgeschlossen, die Idee durchgefallen.

Angesprochen auf Schneiders Vorschlag sagte Verkehrsminister Bilger dem Podcast „Table.Today“, dass es ja bereits jetzt schon für den Bund viele Unterstützungsmöglichkeiten gebe. „Ich halte es für besser, jetzt einfach zu handeln.“ Eine „langwierige Debatte“ über eine Grundgesetzänderung wolle er nicht. Das klingt nicht, als würde Bilger noch etwas prüfen. Eine Klatsche für Schneider.

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