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Home » Rente mit 63 wird abgeschafft: Diese Jahrgänge sind betroffen
Wirtschaft

Rente mit 63 wird abgeschafft: Diese Jahrgänge sind betroffen

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 6, 2026
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Rente mit 63 wird abgeschafft: Diese Jahrgänge sind betroffen

Aus für Rente mit 63

Diese Jahrgänge könnten noch in Frührente gehen


Aktualisiert am 06.07.2026 – 16:42 UhrLesedauer: 3 Min.

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Rentnerpaar genießt den Sonnenuntergang zuhause: Viele Menschen sind verunsichert, ob sie noch die abschlagsfreie Frührente nutzen können. (Quelle: IMAGO/imago)

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Die Bundesregierung will die sogenannte Rente mit 63 abschaffen. Für viele Jahrgänge kurz vor dem Ruhestand soll es aber Übergangsfristen geben.

Nachdem die Bundesregierung bekannt gegeben hat, dass die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte bald abgeschafft werden soll, fragen sich viele Menschen kurz vor dem Ruhestand, ob sie auch betroffen sein werden. Beschlossen ist noch nichts, doch über diese zentrale Frage wird schon heftig diskutiert.

SPD-Sozialpolitiker plädieren zum Beispiel für mehrjährige Übergangsfristen bei der Abschaffung. „Wenn Menschen ihr Leben danach ausgerichtet haben, kann man ihnen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen“, sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Viele Menschen sind deswegen besorgt.“

Ihr Parteikollege Bernd Rützel bringt sogar Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren ins Gespräch. „Wer heute 55 ist, muss sich darauf verlassen, dass er mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann, wenn er seine 45 Versicherungsjahre voll hat“, sagte der SPD-Rentenexperte und Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag der „Augsburger Allgemeinen“.

Rentenkommission verweist auf das Bundesverfassungsgericht

Die Rentenkommission hat empfohlen, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Diese ist als „Rente mit 63“ bekannt, auch wenn der vorzeitige Renteneintritt faktisch heute erst ab 64,5 Jahren möglich ist. Im Bericht der Kommission heißt es, dass die Abschaffung „unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes“ zum frühestmöglichen Zeitpunkt geschehen solle. Konkrete Fristen werden nicht genannt.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) haben angekündigt, alle Empfehlungen der Expertenkommission vollständig umzusetzen. Die Koalition will das Reformpaket bis Ende 2026 in einem großen Gesetzespaket umsetzen.

Die Vorsitzende der Rentenkommission, Constanze Janda, erklärte, eine Übergangsfrist sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig, ließ eine konkrete Länge aber offen. In der „Augsburger Allgemeinen“ verwies sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004, das bei der Erhöhung des Rentenalters für Frauen eine Übergangsfrist von fünf Jahren als Maßstab genannt hat. Ob Karlsruhe bei der „Rente mit 63“ auch einen kürzeren Zeitraum billigen würde, sei schwer zu sagen.

Drei bis fünf Jahre könnten die Regel werden

Klose, die für die SPD in der Rentenkommission saß, vertrat die Ansicht, dass nach bisheriger Rechtsprechung für die Abschaffung eine Übergangsfrist zwischen zwei und fünf Jahren denkbar sei. Ihre Präferenz liege bei dem längeren Zeitraum. „Zwei Jahre fände ich sehr kurz, ich wäre eher für eine Frist von fünf Jahren.“ Sie verwies darauf, dass manche Menschen schon Verträge zur Altersteilzeit getroffen hätten, die über mehrere Jahre liefen.

Der Wirtschaftsweise Martin Werding, der ebenfalls Mitglied der Rentenkommission war, wirbt dagegen für eine deutlich kürzere Übergangsfrist. „Man hat die Rente ab 63 mit weniger als einem halben Jahr Vorlauf eingeführt, so schnell wird man sie nicht wieder abschaffen können“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. „Aber ein bis maximal drei Jahre sollten meines Erachtens reichen.“

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