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Home » Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschläge und Alternativen
Wirtschaft

Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschläge und Alternativen

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 17, 2026
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Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschläge und Alternativen

Früher in den Ruhestand

Mit 63 aufhören zu arbeiten? Diese Optionen haben Sie


Aktualisiert am 12.03.2026Lesedauer: 3 Min.

Frau Anfang 60 bei der Arbeit: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auch heute noch ab 63 in Rente gehen.Vergrößern des Bildes

Frau Anfang 60 bei der Arbeit: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auch heute noch ab 63 in Rente gehen. (Quelle: Portra/getty-images-bilder)

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Viele wollen schon mit 63 aus dem Job aussteigen. Doch meist drohen Abschläge. Welche Wege es gibt und wann ein früher Ruhestand ohne Kürzung möglich ist.

Mit 63 Jahren blicken viele bereits auf ein langes Berufsleben zurück. Da ist es nur allzu verständlich, wenn sich manch einer fragt, ob das nicht langsam mal ausreicht. Oft spielt auch die Gesundheit nicht mehr so gut mit, andere haben vielleicht das Gefühl, mit neuen Techniken und Arbeitsabläufen nicht mehr mithalten zu können. t-online zeigt, welche Optionen Sie jetzt haben.

Ab 63 in Rente: Früher Ruhestand mit Abzügen

Grundsätzlich ist der Renteneintritt mit 63 Jahren möglich, allerdings nur noch mit Abschlägen. Anspruch auf diese vorgezogene Altersrente haben Menschen, die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Dann können sie die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen.

Der Preis dafür: Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen, wird Ihre monatliche Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Gilt für Sie eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren, summiert sich der Abschlag also auf 14,4 Prozent, wenn Sie direkt mit 63 Jahren in den Ruhestand wechseln (48 Monate x 0,3 Prozent).

  • Regelaltersgrenze: Wer darf noch vor 67 in Rente gehen?

Noch vor 65 in Rente: Unter diesen Bedingungen

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die mal als „Rente mit 63“ bekannt wurde, können Sie heute hingegen nicht mehr ab diesem Alter beziehen. Analog zur regulären Altersrente steigt nämlich auch hier die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre an. Dieses Eintrittsalter gilt für alle Jahrgänge ab 1964.

Wer zum Beispiel 1963 geboren ist, für den gilt noch eine leicht frühere Altersgrenze: 64 Jahre und 10 Monate. Ab diesem Alter können Sie dann abschlagsfrei in Rente gehen, sofern Sie bis dahin auf mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung kommen.

Weiterarbeiten: Chancen und Vorteile

Es muss jedoch nicht gleich ein kompletter Ausstieg aus dem Berufsleben sein. Vielleicht bringt es bereits eine deutliche Erleichterung, beruflich etwas kürzer zu treten – entweder mit oder ohne Rentenbezug.

Eine Möglichkeit ist der Wechsel in Altersteilzeit. Dabei reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit, während der Arbeitgeber Ihr (reduziertes) Gehalt wieder etwas aufstockt und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge leistet. Einkommens- und spätere Renteneinbußen werden so abgefedert. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Ihr Arbeitgeber muss sich also freiwillig dazu bereit erklären. Mehr zur Altersteilzeit lesen Sie hier.

Seit Einführung der Flexirente ist es zudem möglich, den Übergang in den Ruhestand vielfältig zu gestalten. Sie können etwa in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig eine Teilrente beziehen. Das ist ab 63 Jahren möglich. In diesem Fall wird nur der Teil Ihrer Rente gekürzt, den Sie in Anspruch nehmen. Der restliche Teil, den Sie erst später beziehen – zum Beispiel ab Ihrem regulären Renteneintrittsalter – bleibt dann abschlagsfrei. Da Sie weiterarbeiten, sammeln Sie zudem weitere Rentenpunkte und erhöhen Ihre Rente zusätzlich.

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