Beispiel für „Shrinkflation“
So groß waren die: 35 Jahre alter Schokoriegel gefunden
Aktualisiert am 09.08.2026 – 05:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Im Müll findet eine Reinigungskraft einen Mars-Riegel, der noch unverpackt ist. Sie ist nicht nur wegen des Alters überrascht.
Eine Mitarbeiterin des britischen Reinigungsunternehmens Pocket Rockets hat beim Ausmisten eines Hauses vergangene Woche in Lincolnshire in den Midlands eine ungewöhnliche Entdeckung gemacht. Zwischen dem Müll in dem Messie-Anwesen fand die 44-jährige Victoria Gordon einen noch verpackten Mars-Riegel.
Auf der Verpackung war noch das Ablaufdatum zu sehen: Februar 1991. Die Reinigungsfirma teilte ein Video vom Fundstück und schrieb darüber: „Wie groß ist dieser Mars-Riegel von 1991?“ Die Finderin äußerte sich in der britischen „Daily Mail“: „Auch wenn ich wusste, dass er groß ist, war ich beim Vergleich überrascht. Das ist wirklich eine Schande“, so Gordon gegenüber der Tageszeitung „Daily Mail“.
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Damit sprach sie an, was vielen Verbrauchern ein Ärgernis ist: Produkte werden kleiner, in Flaschen und Beuteln ist weniger Inhalt als zuvor. Der Fachbegriff dafür lautet „Shrinkflation“, vom englischen Wort „shrink“, auf Deutsch „schrumpfen“ und dem Wort Inflation. Gorden veröffentliche einen Größenvergleich: Hersteller Mars hat seinen Riegel von 62,5 Gramm auf 51 Gramm reduziert. Und der Preis habe sich seit 1991 sogar verdreifacht, obwohl weniger Inhalt geboten wird, rechnete die österreichische „Kronen-Zeitung“ aus.
Österreich hat bereits Gesetz zu Mogelpackungen
In Österreich ist im April 2026 ein Gesetz gegen Mogelpackungen in Kraft getreten. Dadurch müssen versteckte Preiserhöhungen durch „Shrinkflation“ in Supermärkten und Drogerien gekennzeichnet werden.
„Shrinkflation“ beschreibt die Praxis, die Füllmenge eines Produkts zu verringern, während der Verkaufspreis gleich bleibt und die Verpackung nahezu unverändert aussieht. Als Beispiel: War ein Müsli bislang mit 200 Gramm befüllt und wird der Inhalt auf 180 Gramm reduziert – ohne dass sich der Verkaufspreis ändert – so steigt der Grundpreis. Sieht die Verpackung auf den ersten Blick gleich aus, bleibt die verringerte Füllmenge und der gestiegene Preis oft unbemerkt. Das sorgt bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten für Ärger. In Frankreich müssen Supermärkte per Gesetz Artikel am Regal kennzeichnen, bei denen die Füllmenge reduziert wurde.
In Deutschland gibt es bislang keine entsprechende Gesetzgebung. Verboten ist es durch das Mess- und Eichgesetz, durch zu große Verpackungen mehr Inhalt vorzutäuschen, als vorhanden ist. Hersteller müssen aber lediglich die tatsächliche Füllmenge und den Grundpreis angeben. Solange diese Angaben stimmen, liegt rechtlich oft keine Täuschung vor. Verbraucherschützer fordert seit Jahren eine gesetzliche Regelung zu Mogelpackungen, bislang ohne Erfolg.









