Wirbel um Szene mit Gruppenvergewaltigung

Film darf nicht gezeigt werden: Uwe Boll spricht von politischer Zensur


24.06.2026 – 17:07 UhrLesedauer: 2 Min.

Uwe Boll: Sein Film „Citizen Vigilante“ sorgt für Diskussionen. (Quelle: IMAGO/Oliver Müller)

Uwe Bolls neuester Film „Citizen Vigilante“ darf weder im Kino gezeigt noch über Streamingdienste vertrieben werden. Der Regisseur rechnet öffentlich ab.

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat Uwe Bolls Actionthriller „Citizen Vigilante“ gleich in zwei voneinander unabhängigen Prüfverfahren jede Altersfreigabe verweigert. Somit trägt der Film nun das Label „KK“ , also ein Kennzeichen. Damit dürfen ihn Kinos, Streamingdienste, Fernsehsender und Elektronikmärkte in Deutschland nicht anbieten.

Im Zentrum der Diskussion steht eine Szene, in der eine Gruppenvergewaltigung durch junge Migranten dargestellt wird. Boll erklärte in einem offenen Brief, den die „Berliner Zeitung“ dokumentiert, die Sequenz sei bewusst inszeniert und stütze sich auf seine Interpretation statistischer Kriminaldaten.

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Konkret nannte er einen Hamburger Vergewaltigungsfall als Inspirationsquelle: Das Landgericht Hamburg hatte im November 2023 neun Männer wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen zu Jugendstrafen verurteilt; bei acht von ihnen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder eine Vorbewährung angeordnet.

Die FSK hingegen vertritt die Meinung, dass der Film Selbstjustiz propagiere. Boll widerspricht: Sein Protagonist Sanders werde keineswegs als Held inszeniert. „Er ist eben nicht eine Comicfigur wie Batman, sondern ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“, schrieb er.

„Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK“

In seinem offenen Brief wandte sich Boll unter anderem an die Filmakademie, den Regieverband, PEN Deutschland und die Produktionsallianz. „Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK“, heißt es darin. Acht von der FSK ausgewählte Personen würden darüber bestimmen, was mehr als 50 Millionen Erwachsene in Deutschland konsumieren dürften. Boll beruft sich dabei auf die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit nach Artikel 5, Absatz 3.

Die FSK nutze den Jugendschutz, um dieses Grundrecht auszuhebeln, obwohl bereits eine Freigabe ab 18 Jahren den Schutz Minderjähriger gewährleistet hätte. Das Gewaltlevel in „Citizen Vigilante“ sei mit Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“ vergleichbar, so Boll.

Während „Citizen Vigilante“ in den USA bereits am 19. Juni 2026 startete und in Kanada mit einer Freigabe ab 16 beziehungsweise 18 Jahren regulär in die Kinos kommt, bleibt der deutsche Markt verschlossen. Damit fällt für Boll ein zentraler Refinanzierungsbaustein weg.

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