Rechtsextremismus
Rechtsextreme „Artgemeinschaft“: Durchsuchungen nach Verbot
Aktualisiert am 27.08.2026 – 18:45 UhrLesedauer: 3 Min.
Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextreme „Artgemeinschaft“ 2023 verboten. Anhänger des Vereins sollen aber weiter aktiv geblieben sein. Warum ermittelt wird.
Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht. Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle der Deutschen Presse-Agentur. Ihnen werde vorgeworfen, die „Artgemeinschaft“ trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben. Zuvor hatten unter anderem der „Spiegel“ und die „Magdeburger Volksstimme“ berichtet.
Betroffen von den Durchsuchungen waren auch zwei AfD-Politiker, die bei der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kandidieren: Simon Lansmann und Sebastian Koch. Sie wiesen die Vorwürfe jeweils über ihren Anwalt zurück.
Für Lansmann erklärte der Anwalt, er sei nicht Mitglied der „Artgemeinschaft“ und distanziere sich von deren Ideologie. In der Erklärung zu Koch hieß es, dieser sei nie Mitglied gewesen und habe sich bereits mehrfach öffentlich von der Ideologie der Gruppe distanziert. Der Anwalt wies zudem darauf hin, dass eine Durchsuchungsanordnung eine Ermittlungsmaßnahme zur Sachverhaltsaufklärung sei und keine Feststellung einer Schuld. „Rechtliche Maßnahmen gegen den Beschluss werden derzeit geprüft.“
Zusammenhang mit „Sommersonnenwendfeier“
Nach Angaben des Anwalts fand auf einem von Lansmann bewirtschafteten Grundstück in Gardelegen im Juni eine „private Sommersonnenwendfeier für geladene Gäste“ statt. Der Durchsuchungsbeschluss stehe im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung.
Wie der „Spiegel“ berichtet hatte, soll die Polizei bei dem Fest die Zufahrt kontrolliert haben. Dabei sollen auch Gäste gesehen worden sein, die mit der „Artgemeinschaft“ in Verbindung gebracht werden.
Die AfD Sachsen-Anhalt teilte mit, „dass sich die Landesspitze zu laufenden Ermittlungsverfahren derzeit nicht äußern kann, zumal mit den betroffenen Personen noch nicht gesprochen werden konnte“.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle liefen die Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen von Donnerstagmorgen bis zum Mittag. Unter anderem waren demnach Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz. In NRW durchsuchte die Polizei ein Objekt in Lippstadt, in Niedersachsen in der Gemeinde Jameln, wie die dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr. In Berlin wurde die Polizei nach dpa-Informationen an zwei Objekten in Zehlendorf und Schöneberg vorstellig, in Brandenburg betrafen die Durchsuchungen jeweils ein Objekt in Potsdam und in Zossen.
Während der Einsätze am Donnerstag sei es zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle, auch Festnahmen habe es nicht gegeben. Es seien Beweismittel, unter anderem Unterlagen und Datenträger, sichergestellt worden. Die sollen nun ausgewertet werden.
Verbot des Vereins im April bestätigt
Die Ermittlungen hatten ihren Ausgangspunkt in Nordrhein-Westfalen, wie die Staatsanwaltschaft Detmold erklärte. Es liefen gegen ein Ehepaar in Horn-Bad Meinberg und einen Beschuldigten in Steinheim Ermittlungen wegen des Verdachts, die verbotene Organisation fortzuführen, sagte Oberstaatsanwalt Christopher Imig. Das Polizeipräsidium Bielefeld habe dann festgestellt, dass sich die drei Beschuldigten an der Sonnenwendefeier im Juni beteiligen wollten. Deshalb sei die Polizei in Sachsen-Anhalt eingeschaltet worden.
