In fünf Bundesländern

Razzia gegen verbotene rassistische Vereinigung


Aktualisiert am 27.08.2026 – 10:52 UhrLesedauer: 1 Min.

Polizeiautos (Symbolbild): Die verbotene „Artgemeinschaft“ sieht sich einer Razzia gegenüber. (Quelle: Jens Kalaene/dpa/dpa-bilder)

Nach einer Sommerwendfeier, wohl auf dem Anwesen eines AfD-Landtagskandidaten, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nun gibt es eine Razzia.

In fünf Bundesländern durchsucht die Polizei seit dem frühen Morgen Objekte von insgesamt 15 Beschuldigten der verbotenen völkisch-rassistischen „Artgemeinschaft“. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) auf Nachfrage von t-online. Zuvor berichtete der „Spiegel“.

Hintergrund sei ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen der Fortführung einer verbotenen Vereinigung. Anlass der Ermittlungen war eine Sommerwendfeier, zu der Mitglieder der „Artgemeinschaft“ zusammengekommen waren. Laut „Spiegel“-Informationen fand die als „privat“ deklarierte Feier im Juni auf dem Anwesen des AfD-Landtagskandidaten für Sachsen-Anhalt, Simon Lansmann, statt. Die Staatsanwaltschaft machte dazu auf Nachfrage keine Angaben.

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Die Polizei habe damals die Zufahrt kontrolliert und Gäste aus dem Dunstkreis der „Artgemeinschaft“ festgestellt, berichtet der „Spiegel“. Einige der Teilnehmer hielten demnach eine Zeremonie mit Tierhörnern und Sprüchen ab, die stark an Rituale der „Artgemeinschaft“ erinnert hätten. Auch ein Lied der „Hitlerjugend“ sei gesungen worden.

Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ sieht sich laut „Spiegel“ als Hüterin einer „germanischen Rasse“ und war laut Bundeszentrale für politische Bildung eine sektenähnliche, religiös-völkische, anti-christliche und rechtsextreme Organisation. Die Gruppe habe ein militantes Selbstverständnis und gute Kontakte zur gewaltbereiten Neonazi-Szene. Im Jahr 2023 war die „Artgemeinschaft“ verboten worden.

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