Pyrotechnik im Fokus

DFB erhöht Geldstrafen für Vereine „deutlich“

04.08.2026 – 06:40 UhrLesedauer: 2 Min.

Der DFB will künftig härter gegen Pyrotechnik im Stadion vorgehen. (Archivfoto) (Quelle: David Inderlied/dpa/dpa-bilder)

Beim Einsatz von Pyrotechnik im Stadion greift der DFB künftig stärker durch. Zudem werden durch eine neue Regelung die Vereine in die Pflicht genommen.

Der DFB-Kontrollausschuss hat eine neue Richtlinie verabschiedet, die die Sanktionierung von Pyrotechnik-Vergehen in deutschen Stadien neu regelt. Ziel der Anpassung ist es, die Gefährdungspotenziale beim Einsatz von Pyrotechnik künftig stärker zu gewichten und die Vereine dazu zu bewegen, mehr Mittel in präventive Maßnahmen zu investieren.

Im Mittelpunkt der Neuregelung steht eine differenzierte Betrachtung verschiedener Pyrotechnik-Arten. Für besonders gefährliche Formen wie Böller, Raketen oder geworfene Pyrotechnik werden die Geldstrafen laut DFB „deutlich“ erhöht. Im Gegensatz dazu sinken die Strafen für weniger riskante Pyrotechnik, etwa in der Hand abgefackelte „Bengalos“, leicht.

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Bisher kostete das Abbrennen je Pyro-Gegenstand in der Bundesliga 1000 Euro, in der 2. Liga 600 Euro und in der dritten Liga 350 Euro. Das Abschießen je Pyro-Gegenstand sanktionierte der DFB bisher mit 3000 Euro (Bundesliga), 1500 Euro (2. Liga) und 750 Euro (dritte Liga).

DFB-Vize unterstreicht Notwendigkeit der Reformen

Ein weiterer Aspekt betrifft die Verwendung der verhängten Geldstrafen. Vereine, die zur Kasse gebeten werden, können künftig einen größeren Anteil der Strafe für „eigene sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen“ einsetzen. Die Richtlinie sieht vor, dass diese Mittel nun auch für die Stärkung des Sicherheitsmanagements genutzt werden dürfen, um den vorbeugenden Charakter der Sanktionen zu unterstreichen.

Der neue Strafzumessungsleitfaden kommt ausschließlich bei Fällen zur Anwendung, die eine „standardisierte Betrachtung“ erlauben. Bei schwerwiegenden Vergehen – etwa dem gezielten Abschießen von Pyrotechnik in Menschenmengen, Verletzungen oder langanhaltenden Spielunterbrechungen bis hin zum Abbruch – greifen weiterhin die Sanktionen nach Paragraf 44 der DFB-Satzung in Verbindung mit der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Diese können Maßnahmen wie Stadionverbote, Platzsperren, Zuschauer(teil)verbote, Punktabzüge oder Zwangsabstiege umfassen.

DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann betonte die Notwendigkeit der Reform: „Wir müssen die bisher angewendete Sanktionierung pyrotechnischer Vergehen bis hin zu vorsätzlich erwirkten Spielunterbrechungen weiterentwickeln“, begründete Bergmann die Neufassung. „Der neue Strafzumessungsleitfaden geht in die richtige Richtung, weil er zum einen sportrechtliche Vergehen deutlich härter sanktioniert und gleichzeitig den Vereinen bei der präventiven Bekämpfung des gefährlichen Abbrandes von Pyrotechnik Rückendeckung gibt.“

Bergmann leitete die Arbeitsgemeinschaft, die gemeinsam mit Vertretern des DFB-Kontrollausschusses, des DFB-Sportgerichts, der Bundesliga und mehreren Vereinsvertretern die Weiterentwicklung des Leitfadens erarbeitet hat.

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