Wüst: „Das spiegelt unsere demokratische Meinungsfreiheit wider“
Politische Unterstützung erhält der Karnevalskünstler in seinem Heimatland Nordrhein-Westfalen (NRW). NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst kritisierte das russische Strafverfahren gegen Tilly scharf: „Kunst und Karneval sind lebendiger Ausdruck unserer demokratischen Meinungsfreiheit.“
Die Meinungs- und Kunstfreiheit sind in Deutschland Grundrechte, die in Artikel 5 des Grundgesetzes, also der deutschen Verfassung, verankert sind. Es garantiert jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Darüber hinaus betont die deutsche Rechtsprechung, dass Satire durch Übertreibung, Ironie und Provokation – insbesondere im Karneval – gesellschaftliche Debatten provozieren kann.
Nach Angaben von Tilly wurde er noch immer nicht offiziell über das Verfahren informiert. Er sagt, er habe „zufällig“ davon erfahren, unter anderem über den Verein „Freies Russland NRW“. Die Situation ist umso beunruhigender, als ihm ein vom Gericht bestellter Verteidiger zugewiesen wurde, mit dem er nie gesprochen hat.
Tilly vermutet, dass es sich bei dem Vorgehen in erster Linie um eine Drohgeste handelt: Kritiker sollen eingeschüchtert werden – vorausgesetzt, die Behörden beobachten sehr genau, wer Putin und die Kriegspolitik Russlands angreift. Doch davon lässt er sich nicht beirren: „Wir machen unsere Arbeit für den Karneval weiter!“ Welche Motive in diesem Jahr durch Düsseldorf rollen werden, verrät er allerdings nicht, wie es für den Karneval typisch ist. Seine Antwort: „Abwarten und sehen!“










