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Home » Preisfalle bei BahnCard – Verbraucherschützer klagen
Mobilität

Preisfalle bei BahnCard – Verbraucherschützer klagen

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 13, 2026
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Preisfalle bei BahnCard – Verbraucherschützer klagen

Teurer Geburtstag

Klage gegen Preisfalle bei der Deutschen Bahn


13.02.2026 – 11:29 UhrLesedauer: 2 Min.

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Teurer Übergang: Die günstige „My BahnCard“ für junge Erwachsene wird nach dem 27. Geburtstag automatisch zum Standard-Abo. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)

Wer eine bestimmte Altersgrenze überschreitet, verliert bei der Deutschen Bahn seinen Rabatt. Der Preis der Bahncard kann sich dabei verdreifachen. Verbraucherschützer klagen nun dagegen.

Die „My BahnCard“ ist für junge Reisende der Einstieg in den Fernverkehr. Doch mit dem 27. Geburtstag endet der vergünstigte Tarif. Dann stellt die Deutsche Bahn das Abo ohne erneute Zustimmung auf die reguläre Bahncard um. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Hamburg Klage eingereicht (Aktenzeichen 1 UKl 3/25). Die Verbraucherschützer kritisieren, dass dieser automatische Wechsel für Kunden kaum erkennbar im Kleingedruckten versteckt ist.

Der preisliche Unterschied wiegt schwer. Besonders bei der „My BahnCard 50“ klafft eine große Lücke:

Das sind 164 Euro mehr. Bei der „My BahnCard 25“ klettert der Preis von 39,90 auf 62,90 Euro. Viele Kunden sind erst überrascht, dann verärgert. Damit soll nun Schluss sein. „Kostenrisiken gehören nicht ins Kleingedruckte, sondern müssen klar kommuniziert werden“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Erschwerend kommt hinzu: Viele Verträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein, bei der Bahncard ist dies jedoch nicht so. Wer die Kündigungsfrist von sechs Wochen vor Laufzeitende verpasst, bleibt ein weiteres Jahr an das deutlich teurere Abonnement gebunden.

Die Klage soll erreichen, dass die Bahn diese Klausel künftig nicht mehr verwenden darf – auch nicht bei bereits bestehenden Verträgen. Zuvor war ein Versuch gescheitert, das Unternehmen außergerichtlich zur Änderung seiner Bedingungen zu bewegen.

Solange kein Urteil vorliegt, bleibt die aktuelle Praxis der Deutschen Bahn bestehen. Für junge Inhaber einer Bahncard gelten die folgenden Empfehlungen:

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