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Die Beschwerde sei am Sonntagabend nach Luxemburg weitergeleitet worden, sagte der stellvertretende Außenminister Marcin Bosacki.
Er betonte außerdem, dass Polen erwarte, dass das Urteil des Gerichtshofs zu einer Aussetzung sowohl der Gültigkeit als auch der Umsetzung des Abkommens führen werde. Seiner Ansicht nach wäre die aktuelle Version des Abkommens mit den Mercosur-Ländern – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – sowohl für die polnische als auch für die EU-Landwirtschaft insgesamt schädlich.
Warschau beantragt außerdem einstweilige Maßnahmen, um die Anwendung des Abkommens bis zu einer endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auszusetzen. Die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens begann am 1. Mai.
Auch Landwirtschaftsminister Stefan Krajewski bestätigte den Antrag auf X und sagte, Polen sei der einzige EU-Mitgliedstaat, der vor dem obersten Gericht der EU rechtliche Schritte gegen das Abkommen eingeleitet habe.
Er sagte, die Priorität der Regierung bestehe darin, sowohl Landwirte als auch Verbraucher zu schützen, und betonte, dass die polnischen Produzenten keine Angst vor dem Wettbewerb hätten, sofern dieser unter fairen Bedingungen und hohen Standards stattfinde. Er fügte hinzu, dass der polnische Agrarsektor auf die volle Unterstützung der Regierung zählen könne.
Abkommen mit Mercosur
Vertreter der Europäischen Union und der Mercosur-Staaten unterzeichneten am 17. Januar ein Partnerschaftsabkommen mit einem vorläufigen Handelsabkommen.
Das Abkommen wurde am 9. Januar von der Mehrheit des EU-Rates angenommen, wobei Polen, Frankreich, Irland, Ungarn und Österreich dagegen waren. Das vollständige Partnerschaftsabkommen wird erst nach der Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten.
