„StarterWohnen“

Bezahlbare Wohnungen für junge Berufstätige im Münchner Norden

23.07.2026 – 17:34 UhrLesedauer: 1 Min.

Junger Mann spielt Gitarre zuhause (Symbolbild). Mit einem neuen Förderprogramm will die Stadt es jungen Berufstätigen einfacher machen, in den Wohungsmarkt einzusteigen. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Unai Huizi/imago)

Unbefristet und bezahlbar: Auf dem Münchner Wohnungsmarkt sind solche Wohnungen sehr begehrt, aber nahezu unmöglich zu ergattern. Das soll sich ändern.

Der Einstieg für junge Menschen in den Wohnungsmarkt soll künftig leichter werden. Das hat sich der Sozialausschuss auf die Fahne geschrieben, jetzt hat der Münchner Stadtrat grünes Licht gegeben.

Wie die Stadt am Donnerstag (23. Juli) mitteilt, wurde das Programm „StarterWohnen“ beschlossen. Damit sollen junge Berufstätige zwischen 18 und 32 Jahren leichter an bezahlbare Wohnungen kommen. Für das Programm sieht die Stadt überwiegend kompakte Ein-Zimmer-Apartments mit unbefristeten Mietverträgen vor.

Über 90 Wohneinheiten für junge Menschen

Aktuell plant die Stadt 72 neue Wohneinheiten. Weitere 22 Wohnungen, die bislang unter dem Programm „Junges Wohnen“ liefen, werden in „StarterWohnen“ überführt. Insgesamt soll es also zunächst 94 Wohneinheiten für das Programm geben.

Zusätzliche Standorte werden demnach laufend geprüft. Als erster Pilotstandort ist die Lilli-Kurowski-Straße in Feldmoching vorgesehen, wo zunächst zwölf Wohnungen entstehen sollen. Damit würde sich die Zahl der Wohnungen auf 106 Einheiten erhöhen.

Aus „Junges Wohnen“ wird „StarterWohnen“

Ein geregeltes Vergabeverfahren legt fest, wer bevorzugt berücksichtigt wird. Laut Verena Dietl, Zweite Bürgermeisterin, seien dies „jene, die unsere Stadt täglich am Laufen halten.“ Gemeint sind unter anderem:

  • junge Arbeitskräfte in Pflegeheimen oder beim Rettungsdienst
  • Busfahrer und Busfahrerinnen
  • Mitarbeiter der Müllabfuhr

Bis zu 45 Prozent der Wohnungen sind außerdem für junge Erwachsene reserviert, die unter erschwerten Startbedingungen in die Eigenständigkeit wechseln. Dazu zählen Personen, die eine Jugendhilfeeinrichtung verlassen haben, anerkannte Geflüchtete sowie ehemalige Teilnehmer des Programms „AzubiWohnen“.

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