Schnell erklärt
Mit dem Dienstwagen in den Urlaub: Ist das erlaubt?
Aktualisiert am 23.03.2026 – 09:23 UhrLesedauer: 2 Min.
Mit dem Firmenwagen in den Urlaub: Ist das erlaubt? Worauf Sie unbedingt achten sollten.
Die Koffer sind gepackt, der Urlaub steht vor der Tür – und auch der vollgetankte Firmenwagen. Aber dürfen Sie den Dienstwagen überhaupt für die private Urlaubsreise nutzen?
Bevor Sie den Dienstwagen für die Urlaubsreise einplanen, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Sie finden sie in der Regel in den folgenden Dokumenten:
Jeder Arbeitgeber kann hier unterschiedliche Regelungen treffen. Eine sorgfältige Prüfung dieser Dokumente ist daher der erste, wichtige Schritt. Hinzu kommen aber weitere wichtige Punkte, die Sie klären sollten.
Ein zentraler Punkt ist die Frage, wer außer dem Dienstwagenberechtigten das Fahrzeug fahren darf. Häufige Einschränkungen können auch das direkte Umfeld ausschließen:
Beispiel: Einige Unternehmen erlauben die Nutzung durch den Ehepartner, schließen aber minderjährige Kinder (also im Alter bis 18 Jahren) als Fahrer aus.
Prüfen Sie unbedingt, ob der bestehende Versicherungsschutz auch Urlaubsfahrten abdeckt. Achten Sie dabei insbesondere auf diese Aspekte:
Ein Schutzbrief bietet zusätzliche Leistungen bei Pannen oder Unfällen. Klären Sie ab:
Für die Kostenabrechnung ist es wichtig zu wissen:











