Entscheidung bis Freitag
Eilantrag gefährdet Aufbau zweier Wiesn-Festzelte
17.06.2026 – 07:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Im Streit um die Vergabe großer Wiesn-Zelte steht eine wichtige Entscheidung bevor. Gibt das Gericht einem Eilantrag statt, drohen erhebliche Folgen für zwei Festhallen.
Ein Rechtsstreit um die Vergabe großer Festzelte auf dem Münchner Oktoberfest könnte weitreichende Folgen für das Volksfest haben. Der Gastronom Alexander Egger kämpft vor Gericht um die Vergabe großer Festzelte auf der Wiesn. Er will erreichen, dass die Stadt München die Plätze künftig europaweit ausschreibt.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung darüber will er zudem verhindern, dass die Betreiber der Schottenhamel-Festhalle und der Paulaner-Festhalle bereits für die diesjährige Wiesn zugelassen werden. Über diesen Eilantrag will das Bayerische Oberste Landesgericht bis Freitag entscheiden. Die grundsätzliche Frage, ob für die Vergabe der Festzeltplätze europäisches Vergaberecht gilt, dürfte dagegen erst deutlich später geklärt werden.
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Plätze von Schottenhamel und Paulaner könnten leer bleiben
Sollte das Gericht Eggers Eilantrag ablehnen, könnten die Vorbereitungen für das Oktoberfest wie geplant weiterlaufen. Gibt es ihm dagegen statt, warnen die Betreiber der beiden betroffenen Zelte vor erheblichen Folgen. Der Aufbau der Festhallen beginnt offiziell am 29. Juni. Im schlimmsten Fall könnten die Plätze von Schottenhamel und Paulaner in diesem Jahr leer bleiben.

Solange keine rechtskräftige Entscheidung vorliege, könne der Aufbau der betroffenen Festzelte nicht beginnen, heißt es bei der Paulaner-Brauerei. Die Arbeiten seien äußerst komplex und erforderten erheblichen Zeitaufwand. Es bestehe das Risiko, dass die Zelte nicht mehr rechtzeitig aufgebaut werden könnten.
Auch Michael F. Schottenhamel erklärte: „Wenn wir nicht rechtzeitig aufstellen können, dann stellen wir gar nicht auf. Und dann steht auf dieser Fläche kein Zelt, sondern vielleicht drei Kioske.“ Sein Cousin Christian Schottenhamel zeigte sich persönlich enttäuscht vom Vorgehen von Egger. Er habe diesen ursprünglich einmal „als Freund und Bekannten erlebt“. Noch im März habe dieser ihm gesagt, dass er nicht klagen werde.










