Steuern im Alter

Millionen Rentner trifft eine unerwartete Rechnung

26.07.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Rentner sichten ihre Finanzen: Viele müssen nachzahlen. (Symbolbild) (Quelle: shapecharge/getty-images-bilder)

Auf die gesetzliche Rente zahlt niemand vorab Steuern – die volle Last kommt erst mit dem Bescheid. Eine Auswertung zeigt, wie viele Rentner das betrifft.

Rund 41 Prozent der Rentner in Deutschland haben nach ihrer Steuererklärung eine Nachzahlung ans Finanzamt geleistet. Im Schnitt waren dabei 1.326 Euro fällig. Das geht aus einer Auswertung des Steuererklärungsanbieters smartsteuer hervor, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet haben.

Grundlage der Auswertung ist eine mittlere fünfstellige Zahl von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025. In der Hälfte aller Nachzahlungsfälle blieb der Betrag bei höchstens 499 Euro. Rund 45 Prozent der ausgewerteten Rentner erhielten hingegen eine Erstattung, im Durchschnitt 1.383 Euro, bei der Hälfte maximal 779 Euro. Bei etwa 14 Prozent ergab sich weder eine Nachzahlung noch eine Rückzahlung.

48,5 Prozent haben Nebeneinkünfte

Warum so viele Rentner nachzahlen müssen, erläuterte smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine den Funke-Zeitungen: „Auf die gesetzliche Rente führt niemand vorab Steuern ab, anders als beim Arbeitslohn, wo die Lohnsteuer direkt vom Gehalt einbehalten wird.“ Die volle Steuerlast werde daher erst mit dem Bescheid fällig. Wer neben der gesetzlichen Rente etwa eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder einen Nebenjob habe, müsse deshalb häufig mit einer Nachzahlung rechnen.

Laut der Auswertung verfügten 48,5 Prozent der Rentner neben ihrer gesetzlichen Rente über weitere Einkünfte. Am häufigsten war ein Arbeitsverhältnis mit knapp 38 Prozent, gefolgt von Mieteinnahmen mit gut zehn Prozent sowie Einkünften aus Gewerbe oder Selbstständigkeit mit jeweils rund vier Prozent.

Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt laut smartsteuer weiter. Heine sagte: „Jede Rentenerhöhung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, der einmal festgelegte Freibetrag bleibt aber gleich.“ Dadurch überschritten immer mehr Rentner den Grundfreibetrag und würden überhaupt erst steuerpflichtig. Bei höheren Nachzahlungen setzten die Finanzämter anschließend häufig Steuervorauszahlungen fest.

Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb Änderungen bei der Rentenbesteuerung. „Die Steuerpflicht darf nicht allein deshalb entstehen, weil die Inflation durch Rentenerhöhungen ausgeglichen wird“, erklärte der Verband gegenüber den Funke-Zeitungen. Rentenerhöhungen dürften nicht vollständig steuerpflichtig werden. Stattdessen müsse der prozentuale Rentenfreibetrag auch auf spätere Rentenanpassungen angewendet werden, damit Rentner nicht allein wegen des Inflationsausgleichs steuerpflichtig würden.

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